Organe der AKH
Der Eintragungsausschuss für Architekten
Der Eintragungsausschuss (EA) ist zuständig für die Eintragung in ein Berufsverzeichnis als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und für die Löschung aus einem Berufsverzeichnis, soweit die Löschung nicht von Amts wegen erfolgt, wenn die Person dies beantragt, verstorben ist, ihre berufliche Niederlassung, Anstellung oder Hauptwohnung im Lande Hessen aufgegeben hat oder aufgrund einer bestandskräftigen Entscheidung zu löschen ist (§ 5 Abs.2 Ziff. 1 - 4 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz - HASG).
Der EA entscheidet in der Besetzung mit einer/m Vorsitzenden (Volljurist/in) und vier Beisitzer/innen. Aus einer Liste von mindestens 30 Mitgliedern, die auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt werden, bestimmt der/die Vorsitzende jährlich im Voraus für jede Sitzung die Reihenfolge, in der die Beisitzer/innen zu den Sitzungen zugezogen werden unter Berücksichtigung des Fachgebietes und der Tätigkeitsart. Hierbei müssen jeweils mindestens ein/e Beisitzer/in dem Fachgebiet und eine/r der Tätigkeitsart der Antragstellerin/des Antragstellers oder der/des bei Löschungen Betroffenen angehören.
Der EA entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung in einem förmlichen Verfahren nach dem Mehrheitsprinzip. Er ist in seinen Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Gegen seine Entscheidungen kann unmittelbar das Verwaltungsgericht angerufen werden. Die Eintragungsvoraussetzungen sind im Einzelnen in § 4 HASG geregelt und aus dem Merkblatt und dem Antragsformular zu § 4 HASG zu ersehen. Hierzu in Kürze: Hochschulstudium mit Abschluss (Regelstudienzeit 8 Semester oder 4 Jahre), nachfolgende Berufspraxis: hauptberufliche Tätigkeit in dem betreffenden Fachgebiet (2 Jahre in Vollzeitbeschäftigung oder vergleichbare entsprechend längere Teilzeitbeschäftigung) bzw. bei einer Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern / 4 Jahren aber mindestens 6 Semestern / 3 Jahren eine 4-jährige hauptberufliche Tätigkeit unter fachkundiger Aufsicht einer berufsangehörigen Person in wesentlichen dem Fachgebiet entsprechenden Berufsaufgaben (ob eine freie Mitarbeit in einem Architektenbüro anerkannt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen). Die Berufspraxis muss eine Baustellenpraxis von mindestens 6 Monaten einschließen. Darüber hinaus müssen Fortbildungsmaßnahmen wahrgenommen werden. Weitere Eintragungsvoraussetzung ist eine berufliche Niederlassung oder hauptberufliche Anstellung oder ohne eine solche eine Hauptwohnung im Geschäftsbereich der Kammer. Weiterhin kann für eine Übergangszeit von 10 Jahren seit dem Inkrafttreten des HASG (01.08.2002) eine Bewerberin/ein Bewerber auch ohne Studium eingetragen werden, wenn sie/er die Voraussetzungen nach früherem Recht erfüllt, wobei noch der Sachverständigenausschuss zu beteiligen ist (vgl. § 21 Abs.7 HASG, 5 HArchG).
Die Eintragung ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, "dass die Person nicht die für die Ausübung der Berufstätigkeit in dem betreffenden Fachgebiet erforderliche Zuverlässigkeit besitzt" (§ 5 Abs. 1 HASG). Dieses Tatbestandsmerkmal ist neu eingeführt und ist zu konkretisieren. Schwierigkeiten sind bisher nicht aufgetreten, weil in der Rechtsprechung anerkannt wird, dass die vor dem Inkrafttreten des HASG in § 7 HArchG konkret normierten Tatbestandsmerkmale wie z.B. eidesstattliche Versicherung, Insolvenz die Annahme einer Unzuverlässigkeit rechtfertigen können.
Die Eintragung kann gelöscht werden, wenn die Eintragung hätte versagt werden können, wenn also die erforderliche Zuverlässigkeit für die Ausübung der Berufstätigkeit in Frage steht (§ 5 Abs.2 HASG). Nach der Rechtsprechung lässt ein Vermögensverfall nicht erst beim Hinzutreten weiterer Umstände, sondern unmittelbar die Eignung für den Architektenberuf entfallen. Jedoch hat die/der Betroffene die Möglichkeit, Argumente vorzutragen, nach denen es ausnahmsweise vertretbar erscheint, von einer Löschung abzusehen.
Mitglieder
Stand: 05.04.2012
Vorsitzender:
Reinhardt, Klaus, Weiterstadt
Stellvertretende Vorsitzende:
Lankau, Ingo-Endrick, Darmstadt
Reimers, Wolfgang, Montabaur
Beisitzer:
Allendorf, Hans-Jürgen, A/F, Darmstadt
Bartha, Christian, A/Ö, Limburg
Becker, Bernd, A/F, Obertshausen
Bezzenberger, Angela, LA/F, Darmstadt
Birli, Hans, A/F, Griesheim
Désor, Dirk, LA/F, Darmstadt
Egel, Thomas, LA/F + SP/F, Langenselbold
Eichhorn, Patrik, A/Ö, Seeheim-Jugenheim
Federle, Matthias, A/F, Wiesbaden
Gabriel, Helmut, A + STA + SP/R, Frankfurt am Main
Gehbauer, Kurt, A/F, Fürth
Grüninger, Thomas, A/F, Darmstadt
Henrich, Hildegunde, LA/F + SP/F, Liederbach
König, Werner, A/R, Wettenberg
Körner, Elke Corina, IA/F, Neu-Isenburg
Kreiling, Henry, A/F, Heuchelheim
Kuger-Galys, Stephan, A/P, Karben
Langner, Falk, A/Ö, Neu-Anspach
Leuninger, Peter, A/R, Bad Homburg v.d.H.
Loose, Martin, A/Bau/P, Bad Soden
Mayer, Bernhard, A/Ö, Marburg
Neu, Harald, A/F + STA/F, Darmstadt
Planker, Marco, IA/P, Offenbach
Raskop, Oliver Martin, LA/P, Wiesbaden
Sangermann, Markus, A/F, Wiesbaden
Schäfer, Dietmar, A/F, Bad Homburg
Schneider, Stefan, A/F, Hünfelden
Schultz, Henrik, LA/F, Frankfurt
Seipel, Frank, A/F, Kassel
Sliwa, Stefan, A/Ö, Selters
Stanka, Beate, A/Bau/S, Griesheim
Stendel, Bernd, LA/Bau/P, Ginsheim-Gustavsburg
Süss, Karl-Günter, A/F + STA/F + SP/F, Bad Soden
Völker, Thomas, A/P, Bad Nauheim
Zechner, Dieter, A/R, Darmstadt
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