Gremien der AKH
Der Eintragungsausschuss für Stadtplaner
Der Eintragungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat im Jahr 2003 seine Arbeit aufgenommen. Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" ist in Hessen mit dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) vom 23. Mai 2002 eingeführt worden, das am 01. August 2002 in Kraft getreten ist. In den Jahren davor konnten in die Architektenlisten der Kammer nur Städtebauarchitekten mit einem Grundstudium der Architektur eingetragen werden.
Für alle eingetragenen Städtebauarchitekten bestand auf Antrag, der bis zum 31. Juli 2004 zu stellen war, die Möglichkeit ohne weitere Prüfung als Stadtplaner eingetragen zu werden. Es ist auch noch bis 31. Juli 2007 möglich, allein oder zusätzlich als Städtebauarchitekt eingetragen zu werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat zu Beginn des Jahre 2003 einen gesonderten Eintragungsausschuss eingerichtet, der ausschließlich für die Eintragung von Stadtplanern zuständig ist. Dieser Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss (Volljurist), und vier Beisitzern, die Stadtplaner oder Städtebauarchitekten sind und turnusmäßig für die Sitzungen geladen werden. Der Ausschuss prüft in seiner Gesamtheit das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen und entscheidet über die Eintragung. Die Entscheidung ergeht bei unterschiedlichen Auffassungen mit Stimmenmehrheit.
Die Eintragungsvoraussetzungen und Möglichkeiten sind zu umfangreich, um sie an dieser Stelle vollständig darzulegen. Es gibt insgesamt acht mögliche Studiengänge (Stadtplanung, Raumplanung, Architektur, Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen, Landespflege oder ein anderes nach Europäischem Gemeinschaftsrecht anzuerkennendes vergleichbares Studium), wobei in jedem Fall eine Schwerpunktbildung Stadtplanung bzw. ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium gefordert wird. Die Schwerpunktbildung bzw. das Aufbau- oder Ergänzungsstudium konnten während einer im Jahre 2004 abgelaufenen Übergangsfrist durch eine hauptberufliche Berufspraxis von fünf Jahren ersetzt werden. Die Absolventen einiger dieser Studiengänge können auch von einem Ausschuss der Ingenieurkammer als Stadtplaner eingetragen werden.
Zusätzlich nennt das Gesetz als Eintragungsvoraussetzung eine nachfolgende Berufspraxis von zwei Jahren. Die stadtplanerische Ausrichtung des Studiums ist von den Ausschussmitgliedern ebenso zu prüfen wie die erforderliche Berufspraxis, die als nachfolgende, hauptberufliche Berufstätigkeit in dem entsprechenden Fachgebiet ausgestaltet sein muss. Das heißt, dass der Studienabgänger in der Regel unter Anleitung einer berufsangehörigen Person in angestellter Tätigkeit arbeiten muss. Die Tätigkeit soll dabei umfassend die Berufsaufgaben des Fachgebietes abdecken, der Ausschuss prüft hier Projekte und Aufträge. Härtefälle, die zum Beispiel bei einer langjährigen freien Mitarbeit gesehen werden können, kann der Ausschuss berücksichtigen.
Bei Fragen zu den Einzelheiten der Eintragungsvoraussetzungen steht die Eintragungsabteilung der AKH zur Verfügung.
Mitgliederliste
Stand: 09.01.2013
Vorsitzender:
Reinhardt, Klaus, Weiterstadt
Stellvertretende Vorsitzende:
Lankau, Ingo-Endrick, Darmstadt
Reimers, Wolfgang, Montabaur
Beisitzer:
Begher, Karin, A/F + SP/F, Darmstadt
Haack, Michael, STA/P + SP/P, Bad Homburg v.d.H.
Helwig, Dirk, A/Bau/S + SP/Bau/S, Lorsch
Henrich, Hildegunde, LA/F + SP/F, Liederbach
Hochrein, Werner, A/F + STA/F, Darmstadt
Hytrek, Reinhold, A/F + STA/F + SP/F, Wiesbaden
Kästner, Thomas, A/F + STA/F + SP/F, Frankfurt/Main
Moers, Sonja, A/F + SP/F, Frankfurt/Main
Süss, Karl-Günter, A/F + STA/F + SP/F, Bad Soden
Weicker, Hans-Ulrich, STA/Ö + SP/Ö, Hanau
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