Gremien der AKH
Organe der AKH
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Ihre Organisationsstruktur wird durch das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz vorgegeben. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Kammerarbeit zu beteiligen.
Das höchste Organ der Kammer ist die Vertreterversammlung, die auch "Architektenparlament" genannt wird. Sie wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt und beschließt die berufspolitischen Leitlinien, die Satzung und den Haushalt. Sie wählt den Vorstand, dem neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten, der Schatzmeister sowie acht weitere Vorstandsmitglieder angehören.
Für das umfangreiche Aufgabenspektrum hat die AKH für ihre Kernaufgaben Besondere Ausschüsse gebildet, die unabhängig und keinen Weisungen unterworfen sind (zurzeit gibt es fünf solcher Gremien).
Darüber hinaus hat sie für bestimmte Sachgebiete beratende Ausschüsse und Arbeitsgruppen gebildet, die Sachthemen und Beschlüsse des Vorstands und der Vertreterversammlung vorbereiten.
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