Aufgaben der AKH
Unser gesetzlicher Auftrag
Wir erfüllen nach dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz unter Wahrung der Interessen der Allgemeinheit insbesondere folgende Aufgaben:
- Wir setzen uns auf allen Ebenen (Kommunen, Kreise, Land, Bund, Europa) für die berufspolitischen Interessen des Berufsstands ein.
- Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen der Berufsausübung und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Berufsaufgaben.
- Wir überwachen die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Berufspflichten.
- Wir führen die Berufsverzeichnisse (Architektenliste, Stadtplanerliste, Liste der Berufsgesellschaften) und sorgen im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes dafür, dass nur durch Ausbildung, Praxiszeit und kontrollierte Pflichtfortbildung qualifizierte Personen diesen Titel tragen.
- Wir stellen die berufliche Fortbildung unserer Mitglieder sicher.
- Wir erteilen die "große" Bauvorlageberechtigung.
- Wir unterstützen Parlament, Landesregierung, Behörden und Gerichte mit fachlichen Stellungnahmen und Gutachten.
- Wir engagieren uns für die Baukultur in Hessen.
- Wir fördern Architektenwettbewerbe und städtebauliche Wettbewerbe und überwachen deren faire Durchführung.
- Wir schlichten Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Dritten.
- Wir bestellen und vereidigen Sachverständige.
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