Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Aufgaben der AKH

Unser gesetzlicher Auftrag

Wir erfüllen nach dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz unter Wahrung der Interessen der Allgemeinheit insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wir setzen uns auf allen Ebenen (Kommunen, Kreise, Land, Bund, Europa) für die berufspolitischen Interessen des Berufsstands ein.
  • Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen der Berufsausübung und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Berufsaufgaben.
  • Wir überwachen die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Berufspflichten.
  • Wir führen die Berufsverzeichnisse (Architektenliste, Stadtplanerliste, Liste der Berufsgesellschaften) und sorgen im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes dafür, dass nur durch Ausbildung, Praxiszeit und kontrollierte Pflichtfortbildung qualifizierte Personen diesen Titel tragen.
  • Wir stellen die berufliche Fortbildung unserer Mitglieder sicher.
  • Wir erteilen die "große" Bauvorlageberechtigung.
  • Wir unterstützen Parlament, Landesregierung, Behörden und Gerichte mit fachlichen Stellungnahmen und Gutachten.
  • Wir engagieren uns für die Baukultur in Hessen.
  • Wir fördern Architektenwettbewerbe und städtebauliche Wettbewerbe und überwachen deren faire Durchführung.
  • Wir schlichten Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Dritten.
  • Wir bestellen und vereidigen Sachverständige.

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