Aktuelles
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
"Kammern als Selbstverwaltungskörperschaften der Berufsstände sind gerade im Hinblick auf Deregulierung, Flexibilität und Subsidiarität zeitgemäßer denn je. Sie stehen für
- Staatsentlastung...,
- die Vertretung... kollektiver Belange zum Nutzen des Berufsstandes und der Allgemeinheit,
- die Förderung individueller Belange der Mitglieder..."
Dr. Evelin Portz
Hauptgeschäftsführerin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Architektenkammern sind berufsständische Organisationen, die auch den Verbrauchern dienen. In der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) sind alle hessischen Architekten und Stadtplaner organisiert.
Der Gesetzgeber hat der AKH eine ganze Reihe von Aufgaben zugewiesen. Dazu gehören die Förderung der Baukultur ebenso wie die Berufsaufsicht über die hessischen Architekten und Stadtplaner, das Führen der Berufsverzeichnisse ("Architektenliste") ebenso wie die Förderung und Überwachung der beruflichen Fortbildung. Als Kammer sind wir also sowohl Verbraucherschutzorganisation als auch Standesvertretung.
Wir vetreten die Interessen des Berufsstands und unterstützen den Gesetzgeber, die Behörden und Gerichte durch Gutachten, Stellungnahmen und Vorschläge aktiv bei der Regelung einschlägiger Belange.
Wir tragen auch durch Veranstaltungen wie den jährlichen Tag der Architektur (immer am letzten Juni-Wochenende) oder die Auszeichnung Vorbildliche Bauten im Lande Hessen dazu bei, ein Bewusstsein für den hohen Stellenwert guter Architektur zu schaffen. Wir werben mit unserer Arbeit im besten Sinne für das Produkt "Architektur" - immerhin hängt es maßgeblich von der gebauten Umwelt, in der wir uns tagtäglich bewegen, ab, ob wir uns wohl fühlen.
Anzahl der Kammermitglieder
Mitglieder total: 10.808 (Stand 20.11.2012):
1. Hochbauarchitekten: 9.655
2. Innenarchitekten: 635
3. Landschaftsarchitekten: 486
4. Städtebauarchitekten: 333
5. Stadtplaner: 384
Die Differenz zwischen der Gesamtzahl und der Summe der unter den Berufsgruppen eingetragenen Architekten ergibt sich aus Mehrfacheintragungen einzelner Personen (z.B. als Hochbau- und Städtebauarchitekt/in).
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