Schlichtung
Was kostet das Verfahren?
Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren ergeben sich aus der Kostenordnung für Schlichtungs- und Schiedsverfahren (PDF) gemäß Schlichtungsordnung (PDF) der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Sie sind in der Regel von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen, außer im Schiedsverfahren, in dem über die Kostenverteilung vom Schlichtungsausschuss mit entschieden wird. Die Gebühr ist in der Kostenordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen festgelegt:
Sie beträgt bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten entsprechend Umfang, Schwierigkeiten und Bedeutung der Sache bis zu € 1.500.
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten setzt der Vorsitzende Gebühren von € 400 pauschal für anfallende Kosten sowie zusätzlich Gebühren nach der Höhe des Streitgegenstandes fest. Diese betragen je nach Streitwert zwischen € 200 und € 6.100. Genaue Angaben hierzu finden Sie in der Kostenordnung für Schlichtungs- und Schiedsverfahren der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Auslagen für die Vergütung von Sachverständigen, die nicht Beisitzer sind, sowie die Entschädigung von Zeugen richten sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel wird eine Gebühr in Höhe von € 50 erhoben.
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