Sachverständigenwesen
Bestellungsvoraussetzungen
Die Zuständigkeitsverordnung regelt die Befugnis der AKH zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für Fragen des Bauwesens, Städtebaus und Berufswesens.
Nachfolgend finden Sie die Richtlinien zur Sachverständigenbestellung mit den jeweiligen Bestellungsvoraussetzungen.
Bestellungsvoraussetzungen:
- für das Sachgebiet Schäden an Gebäuden
Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" - für die Sachgebiete Bautechnischer Brandschutz und Bautechnischer Explosionsschutz
Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete "Bautechnischer Brandschutz" und "Bautechnischer Explosionsschutz" - für das Sachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken"
Antragsunterlagen
Hier finden Sie die alle notwendigen Antragsformulare für Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung:
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