Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Sachverständige

Sachverständige im Bereich des Bauwesens

Die Betätigung als Sachverständige im Bereich des Bauwesens ist für berufene Architekten ein wich­tiges Betätigungsfeld, denn mit dem schnellen Wandel von Methoden, den steigenden Anforderungen der Auf­traggeber, vor allem der Gerichte, gewinnt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachver­ständige mehr denn je an Bedeutung.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, Ihr Aufgabenfeld zu erweitern und qualifizieren Sie sich zum Sachverständigen. Wir bieten Ihnen nicht nur vielfältige Eintragungsmöglichkeiten als Nachweisberechtigte und Sachverständige nach § 59 HBO sowie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, sondern auch ein entsprechendes Qualifizierungsangebot.

AKH-Mitgliedern stehen folgende Eintragungsmöglichkeiten offen:


1. Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise nach § 59 HBO

in den Bereichen

  • Standsicherheit
  • vorbeugender Brandschutz
  • Wärmeschutz
  • Schallschutz

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2. Sachverständige für bautechnische Nachweise nach § 59 HBO
In bestimmten, in § 59 HBO näher definierten Fällen bedarf es bezüglich der bautechnischen Nachweise nicht der Tätigkeit eines Nachweisberechtigten nach HBO, sondern eines Sachverständigen nach HBO. Eines Sachverständigen bedarf es gem. § 59 Abs. 3 und 4 HBO nur für die Bereiche Standsicherheit und vorbeugenden Brandschutz.

Eine Eintragung in eine entsprechende Liste der sogenannten Prüfsachverständigen kann nach der Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der HBO (HPPVO) erfolgen, die seit dem 1. 1. 2007 in Kraft ist. Die AKH ist Anerkennungsbehörde für die Prüfsachverständigen für Brandschutz.

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3. Sachverständige für Fragen des Bauwesens, Städtebaus und Berufswesens nach dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz
Nach dem neuen Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz kann die AKH Sachverständige für Fragen des Bauwesens, Städtebaus und Berufswesens öffentlich bestellen und vereidigen. Diese Befugnis hatte bisher ausschließlich die Industrie- und Handelskammer. Die derzeitigen Bestellungsgebiete der AKH sind:

  • Schäden an Gebäuden (mit Spezialisierungen)
  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Bautechnischer Brandschutz, bautechnischer Explosionsschutz
  • Honorare

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Sachverständigenverzeichnis

Hier finden Sie eine Liste der bislang durch die AKH öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Das IHK-Sachverständigenverzeichnis enthält darüber hinaus Angaben zu über 8.300 von Industrie- und Handelskammern und von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Institut für Sachverständigenwesen

Seit seiner Gründung befasst sich das IfS mit der Entwicklung und Standardisierung von fachlichen Voraussetzungen und Überprüfungsrichtlinien in zahlreichen Sachgebieten und unterstützt damit die Kammern bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde bei der Öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Mehr über die Arbeit des IfS erfahren Sie auf der Website des Instituts.
Zum Institut für Sachverständigenwesen

Ansprechparter

Ihre Ansprechpartnerin in der AKH für alle Fragen rund um das Sachverständigenwesen:

Mariola Fizia, Dipl.-Ing.
Tel.: 0611 – 17 38-99
Fax: 0611 – 17 38-40
fizia(at)akh.de

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