Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Recht

Keine extra Rundfunkgebühr für PC im häuslichen Arbeitszimmer

Berlin, 25. Mai 2011 - Die Rechtslage in der Frage der beruflichen Nutzung von Rundfunkgeräten und eben auch internetfähigen PCs in privaten Räumen ist ausgesprochen bunt. Am vergangenen Montag nun hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof positioniert. Steht ein PC im häuslichen Arbeitszimmer, muss er nicht extra angemeldet werden (Az: 7 BV 10.443). Dies ist eine Entscheidung im Sinne aller Selbständigen in den Freien Berufen, die zu Hause arbeiten und bereits für privat genutzte Geräte zahlen.

Der BayVGH begründet seine Entscheidung damit, dass der Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrags in puncto Zweitgerätebefreiung nicht eindeutig sei, Vielmehr spreche der Wortlaut eher dafür, dass es nicht darauf ankommt, ob das Erstgerät privat oder beruflich genutzt wird.

Dieses Urteil ist ein weiteres im Sinne der Freien Berufe.

Hinweis:
Für die berufliche Nutzung von Rundfunkgeräten (z.B. PCs) in privaten Räumen muss ab 2013 kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag mehr bezahlt werden. Die potenzielle Nutzung ist mit dem ohnehin anfallenden Beitrag für die Wohnung abgegolten.

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Quelle:

Bundesverband der Freien Berufe
Petra Kleining, Pressesprecherin
Reinhardtstraße 34
10117 Berlin

Tel.: 030 - 28444439
Fax: 030 - 28444478
petra.kleining(at)freie-berufe.de 

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