Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Recht

Kostenanschlag: künftig statisch
Der Bundesgerichtshof hält die Fortschreibung des Kostenanschlags zum Zwecke der Anpassung der Honorargrundlage für unzulässig.
HOAI alt oder neu bei Stufenvertrag?
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt die HOAI 2009 auch für die Abrechnung von Leistungen aus einem Stufenvertrag, der vor dem 18.8.2009 geschlossen wurde, und die nach dem 18.8.2009 abgerufen werden.

Unser TIPP

Weitere für die Büropraxis relevanten Informationen zum Honorarrecht finden Sie hier.

Architektensuche

Finden Sie für Ihr Bauvorhaben
das passende Architekturbüro.

Zur Suche