Auch eine unentgeltlich erbrachte Leistung muss mängelfrei sein, denn auch bei Gefälligkeitsleistungen können Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entstehen.
Erwerber einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung können Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer mit der Bauleitung beauftragten Architekten geltend machen, wenn dieser unrichtige Bautenstandsberichte erstellt hat.