Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Recht

OLG Frankfurt: Der Architekt haftet auch bei Gefälligkeiten
Auch eine unentgeltlich erbrachte Leistung muss mängelfrei sein, denn auch bei Gefälligkeitsleistungen können Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entstehen.
Architekt haftet für falsche Berichte
Erwerber einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung können Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer mit der Bauleitung beauftragten Architekten geltend machen, wenn dieser unrichtige Bautenstandsberichte erstellt hat.

Unser TIPP

Weitere für die Büropraxis relevante Informationen zur Architektenhaftung finden Sie hier.

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