Recht
Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz beschlossen
In seiner Sitzung vom 27. September 2007 hat der Hessische Landtag das Hessische Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG - beschlossen. Das HAltBodSchG ist am 1. November 2007 in Kraft getreten. Es erhält ergänzende Bestimmungen zum Bundes-Bodenschutzgesetz, die den Vorsorgebereich und die Altlastensanierung betreffen. Das Hessische Altlastengesetz und einige weitere Vorschriften wurden dadurch abgelöst.
Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz
Am 1. November 2011 ist die Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung) vom 7. Oktober 2011 (GVBl. I S. 666) in Kraft getreten.
Begründung zur Altflächendatei-Verordnung
Zur besseren Übersichtlichkeit finden Sie hier auch eine Synopse, in der die Regelungen der vormaligen Verdachtsflächendatei-Verordnung und der Altflächendatei-Verordnung unter Einbeziehung des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes einander gegenübergestellt sind.
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