Recht
Erlass: Neue Fassung der Muster-Versammlungsstättenverordnung
Mit Erlass vom 3. Dezember 2010 wurde das Muster der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) der Fachkommission "Bauaufsicht" der ARGEBAU - Stand Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2010 - bauaufsichtlich bekannt gemacht.
Hinsichtlich der Beurteilung von Versammlungsstätten, die in den Geltungsbereich der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) fallen, ist seit dem 1. Januar 2011 dieses bauaufsichtlich bekannt gemachte Muster der Versammlungsstättenverordnung der Fachkommission "Bauaufsicht" der ARGEBAU zu berücksichtigen.
Hier finden Sie:
Erlass des HMWVL vom 3. Dezember 2010 (pdf)
Muster-Versammlungsstättenverordnung in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2010 (pdf)
Anlage 1 zur MVStättV - Befähigungszeugnis als Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik (pdf)
Anlage 2 zur MVStättV - Gastspielprüfbuch (pdf)
Wie bisher kann die Genehmigungsfähigkeit einer Versammlungsstätte gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HBO nur beurteilt werden, wenn die Brandschutzdienststelle zum Bauantrag gehört wurde.
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