Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Recht

Die Schnittstelle vom Baurecht (HBO) zum Brandschutzrecht (HBKG) und damit zusammenhängende Fragen wie zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr, Wechselwirkung zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz gehören zum Tätigkeitsbereich von Nachweisberechtigten für Brandschutz nach NBVO und von Sachverständigen für Brandschutz.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Erlass vom 7. Juni 2005 (Staatsanzeiger S. 2310 ff) Hinweise zur Auslegung wesentlicher Bestimmungen des HBKG gegeben, die unter anderem auch die vorgenannten Punkte berühren.

Alle in diesem Erlass in Bezug genommenen Regungen (HBKG, FwOVO) können auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport eingesehen und als PDF heruntergeladen werden.

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