Recht
EnEV 2009
Die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen sind die Verschärfung des Anforderungsniveaus sowie die Erweiterung der Nachrüstverpflichtungen. Darüber hinaus sollen elektrische Speicherheizungssyteme außer Betrieb genommen sowie der Vollzug gestärkt werden.
Die Bewertung von Wohngebäuden kann nun ebenfalls mit Hilfe der DIN V 18599 geschehen. Die bisherige Abhängigkeit der maximal zulässigen Grenzwerte von der Kompaktheit des Gebäude (A/V-Verhältnis) gibt es ab sofort nicht mehr. Es wird auch für Wohngebäude das Referenzgebäudeverfahren eingeführt.
Auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungen finden Sie eine Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen der novellierten EnEV.
Übrigens: Unsere Akademie bietet zur Einführung in die novellierte EnEV regelmäßig Seminare und Workshops an.
Architektensuche
Finden Sie für Ihr Bauvorhaben |
