Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Recht

EnEV, EEWärmeG

EnEV und EEWärmeG
Mit dem Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sowie der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es seit 2009 zwei ordnungsrechtliche Instrumente, die beide bei der Planung neuer Gebäude zu beachten sind.
EnEV 2009
Die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.

Zuständigkeitsverordnung

Die Zuständigkeitsverordnung über Heizkosten und Energie ist am 7. Februar 2009 in Kraft getreten und wurde mit Datum vom 1. November 2011 geändert.

Zuständigkeitsverordnung über Heizkosten und Energie

Über die Änderung hat das zuständigen Ministerium keine Lesefassung erstellt.

Hier können Sie die Änderungen nachlesen.

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