Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Recht

Vertragsrecht

Vor Abschluss Vertragsart sorgfältig wählen
Kaufvertrag oder Werkvertrag? Beide Vertragsarten sind am Bau üblich. Nach der Entscheidung des BGH vom 23.07.2009 (Az. VII ZR 151/08) wird die Unterscheidung in Zukunft immer wichtiger.
Wer Aufträge vergibt, der muss auch zahlen
Architekten verstehen sich häufig als Sachwalter ihrer Bauherren und erteilen mitunter Aufträge, ohne dazu ausdrücklich bevollmächtigt zu sein. Das sollten sie im eigenen Interesse unterlassen.

Unser TIPP

Im Bereich Rechtsprechung finden Sie aktuelle Urteile zum Vertragsrecht.

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