Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Recht

Gesellschaftsformen / Gesellschaftsrecht

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Der Referentenentwurf des Justizministeriums vom Februar 2012 zur Novellierung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes sieht die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor.
GmbH & Co. KG keine Rechtsform für freischaffende Architekten
Die bisherige Beratungspraxis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zur GmbH & Co. KG wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2011 bestätigt. Darin stellt der BGH fest, dass die Rechtsform der GmbH & Co.KG für die Ausübung des Anwaltsberufes nicht geeignet ist.

Berufsausübung in einer Kapitalgesellschaft

Architekten und Stadtplaner sind berechtigt, ihren Beruf in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG)  auszuüben. Zu unterscheiden ist hierbei die Berufsausübung im Rahmen einer Berufsgesellschaft im Sinne des § 6 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) oder einer Planungsgesellschaft. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt.
Merkblatt 

Pflichtangaben in der Geschäftskorrespondenz

Seit Beginn des Jahres 2000 müssen aufgrund der Handelsrechtsreform von 1998 neben den Kapitalgesellschaften GmbH und AG auch die in das Handelsregister eingetragenen Einzelkaufleute und Personengesellschaften ihre Geschäftsbriefe mit zusätzlichen Angaben versehen.
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