Berufsausübung in einer Kapitalgesellschaft
Architekten und Stadtplaner sind berechtigt, ihren Beruf in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) auszuüben. Zu unterscheiden ist hierbei die Berufsausübung im Rahmen einer Berufsgesellschaft im Sinne des § 6 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) oder einer Planungsgesellschaft. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt.
Merkblatt
Pflichtangaben in der Geschäftskorrespondenz
Seit Beginn des Jahres 2000 müssen aufgrund der Handelsrechtsreform von 1998 neben den Kapitalgesellschaften GmbH und AG auch die in das Handelsregister eingetragenen Einzelkaufleute und Personengesellschaften ihre Geschäftsbriefe mit zusätzlichen Angaben versehen.
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