Recht
Bei Rechtsberatung auch an die Haftung denken!
Berlin, 2. November 2010 - Kommunen und öffentliche Auftraggeber drängen seither zunehmend Planer, auch baurechtliche Beratung zu übernehmen. Sie wollen damit Kosten sparen, überfordern die Planer damit aber oft völlig, denn ihnen fehlt nicht nur das baujuristische Know-how, sondern auch die entsprechende Haftpflichtversicherung, wie sie Baurechtsanwälte haben. Architekten und Ingenieure sollten immer daran denken: Erteilen sie als Fachfremde einen falschen juristischen Rat, und ihrem Auftraggeber entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Die ARGE Baurecht rät deshalb allen Architekten und Ingenieuren, genau zu klären, was ihre eigene Berufshaftpflicht abdeckt und sich nicht vom Auftraggeber in eine Aufgabe drängen zu lassen, auf die sie nicht vorbereitet sind.
___________________________
Deutscher Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Tel.: 030 - 726152-129
Fax: 030 - 726152-193
walentowski(at)anwaltverein.de
ARGE Baurecht
Dipl.-Ing. Eva Reinhold-Postina
Tel.: 06257 - 507990
Fax: 06257 - 507994
presse(at)arge-baurecht.com
Architektensuche
Finden Sie für Ihr Bauvorhaben |
