Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Recht

Bei Rechtsberatung auch an die Haftung denken!
Seit Sommer 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Demnach können auch Architekten und Ingenieure bestimmte Rechtsberatungen übernehmen.
Wer prüft, der haftet!
Traditionell sieht sich der Planer als treuhänderischer Sachverwalter seines Bauherrn und übernimmt für ihn zahlreiche Aufgaben neben Planung und Bauleitung. Das ist nicht ungefährlich, warnt die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Unser Tipp

Im Bereich Rechtsprechung finden Sie aktuelle Urteile zur Architektenhaftung.

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