Seit Sommer 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Demnach können auch Architekten und Ingenieure bestimmte Rechtsberatungen übernehmen.
Traditionell sieht sich der Planer als treuhänderischer Sachverwalter seines Bauherrn und übernimmt für ihn zahlreiche Aufgaben neben Planung und Bauleitung. Das ist nicht ungefährlich, warnt die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).