Recht
Das Referat Recht der AKH
Die Mitarbeiter des Referats Recht begleiten und betreuen innerhalb der AKH die Tätigkeit der jeweiligen Gremien in juristischen Belangen und stellen die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicher. Darüber hinaus erbringen sie eine Vielzahl von Leistungen, die direkte "Außenwirkung" haben. Einige davon möchten wir Ihnen kurz vorstellen.
Rechtliche Beratung der Mitglieder
Die rechtliche Beratung der Mitglieder macht einen großen Teil der Tätigkeit der Juristen der AKH aus. Sowohl die telefonische als auch die schriftliche Beratung kann immer nur eine "erste Hilfe" sein. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die ratsuchenden Mitglieder damit oftmals der Problemlösung sehr viel näher kommen. Zur konkreten Durchsetzung eigener Ansprüche oder zur Abwehr von Forderungen muss in der Regel jedoch an einen Anwalt verwiesen werden. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind Fragen zum Architektenvertragsrecht, zum Honorarrecht sowie zur Haftung des Architekten, in jüngster Zeit verstärkt auch arbeitsrechtliche Themen. Einen breiten Raum nehmen auch die Anfragen zum Bauordnungsrecht und zum Bauvertragsrecht (VOB) ein. Seit dem In-Kraft-Treten der Nachweisberechtigtenverordnung gibt es vermehrt Anfragen aus diesem Bereich. Vielfach wenden sich unsere Mitglieder auch wegen berufsrechtlicher Fragen an die Kammer, so z. B. zu den Möglichkeiten der Werbung, erlaubten Formen der Akquisition und vielem anderen mehr.
Mit In-Kraft-Treten des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes besteht seit einigen Jahren auch die Möglichkeit der Eintragung einer Berufsgesellschaft in ein Berufsverzeichnis der AKH. Das Referat Recht berät die Mitglieder umfassend, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Bauherrenanfragen
Doch nicht nur die Mitglieder der AKH wenden sich an uns, auch Bauherren tragen ihre Anliegen vor. Hier bilden Anfragen zum Honorar einen eindeutigen Schwerpunkt. Dabei zeigt sich, dass diese Anfragen oftmals allein daraus entstehen, dass es dem Architekten nicht gelungen ist, die – zugegebenermaßen schwierige – Struktur und die Grundsätze der Honorierung zu vermitteln. Oder Bauherrn sind aus anderen vielfältigen Gründen mit ihrem Architekten unzufrieden, weil sie etwa meinen, er würde nicht genügend für sie tun. In diesen Fällen erläutern wir die Pflichten des Architekten, aber auch deren Grenzen. Die AKH ist insgesamt bestrebt, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Architekt und Bauherr wieder miteinander ins Gespräch kommen.
Öffentliche Aufgaben
Die AKH ist auch als Ordnungswidrigkeitsbehörde tätig. Verfolgt wird, im Interesse unserer Mitglieder und zum Schutze der Allgemeinheit, die unberechtigte Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner und Städtebauarchitekt sowie die Führung davon abgeleiteter Bezeichnungen. Darüber hinaus wenden sich Behörden und Gerichte an die AKH und fordern Stellungnahmen zu rechtlichen oder fachspezifischen Themen an.
Publikationen
Für die Mitglieder der AKH stehen außerdem eine Vielzahl von Broschüren und Orientierungshilfen zum Abruf bereit. Sie sind ein Spiegelbild dessen, was täglich an das Referat Recht herangetragen wird. So sind z. B. Broschüren zur Eröffnung eines Architekturbüros, zum Urheberrecht des Architekten, zum Arbeitsrecht oder zur Generalplanung erschienen, die von unseren Mitgliedern gegen Entgelt bezogen werden können. Kostenlos können unsere Mitglieder z. B. Orientierungshilfen zum Abschluss eines Vertrages für Leistungen bei Gebäuden, des raumbildenden Ausbaues und bei Freianlagen, einen Rahmenvertrag für Freie Mitarbeit und, abgestimmt auf die unterschiedlichen Rechtsformen, Vertragsvorschläge für die Gründung von Gesellschaften von Architekten bei der AKH beziehen.
Im Rahmen des Möglichen stellen wir unseren Mitgliedern auch die Texte von Verordnungen und Erlassen zum Bauordnungsrecht zur Verfügung. Diese finden Sie unter dem jeweiligen Thema auf unseren Seiten Gesetzliche Grundlagen.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner im Referat Recht:
Anke Haack
Thomas Harion
Sigrun Lang
Tel.: 0611 – 17 38-0
Fax: 0611 – 17 38-40
info(at)akh.de
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, fügen Sie bitte Ihre Adresse / Telefonnummer hinzu – wir antworten nur auf Anfragen, die diese Informationen enthalten.
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