Recht
Ihr gutes Recht
Die Tätigkeit von Architekten und Stadtplanern ist durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen geregelt. Während die gesetzlichen Grundlagen die Rahmenbedingungen definieren, unter denen Architekten und Stadtplaner tätig werden, gibt es darüber hinaus zahlreiche weitere Regelungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Büropraxis haben. Des Weiteren bieten wir im Bereich Recht aber auch Informationen zu neuerer Rechtsprechung und natürlich unsere Satzungen.
Nebenbei bemerkt – wir beraten nicht nur unsere Mitglieder und Bauherren, sondern auch Politik und Verwaltung z. B. in Fragen des Bauordnungsrechts, des Planungsrechts und der Regionalplanung. Mehr zu den vielfältigen Leistungen und Aufgaben unserer Rechtsabteilung finden Sie hier.
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Ihre Ansprechpartner in der Rechtsabteilung
Anke Haack
Thomas Harion
Sigrun Lang
Tel.: 0611 – 17 38-0
Fax: 0611 – 17 38-40
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