Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Prüfsachverständige für Brandschutz

Wie werde ich Prüfsachverständiger für Brandschutz?

Eine Anerkennung als Prüfsachverständige/r nach HBO für Brandschutz ist für Architektinnen und Architekten mit entsprechenden brandschutztechnischen Spezialkenntnissen möglich. Hinsichtlich der besonderen Zugangsvoraussetzungen für den Bereich Brandschutz (z. B. Nachweise über erforderliche Kenntnisse) verweisen wir auf unser Antragsformular. Anträge auf Anerkennung als Prüfsachverständige/r für Brandschutz nehmen wir gern entgegen.

Antragsunterlagen

Sie möchten sich in die Liste der Prüfsachverständigen für Brandschutz eintragen lassen? Hier finden Sie alle dafür notwendigen Formulare:

Übersicht über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen 

Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige/r für Brandschutz nach HBO gemäß §§ 16 ff. HPPVO

 Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung vom 29. Dezember 2006 (HPPVO) in der zum 11. Dezember 2010 geänderten Fassung 

Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses 

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