Nachweisberechtigte
Fortbildungsnachweispflichten der Nachweisberechtigten
Nachweisberechtigte für Wärmeschutz, vorbeugenden Brandschutz, Standsicherheit und Schallschutz unterliegen seit 1. Januar 2006 spezifischen Fortbildungsnachweispflichten:
Die Personen, die in die bei der AKH geführte Liste der Nachweisberechtigten für Wärmeschutz, vorbeugenden Brandschutz, Standsicherheit und Schallschutz eingetragen sind, sind aufgrund der von der Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen am 19. Dezember 2005 beschlossenen Nachweisberechtigtensatzung seit dem 1. Januar 2006 verpflichtet, die besuchten nachweisberechtigten-spezifischen Fortbildungsveranstaltungen gegenüber der AKH nachzuweisen.
Für die Nachweisberechtigten, die gleichzeitig als Architektinnen und Architekten in der hessischen Architektenliste geführt werden, ist dies im Verhältnis zu der allgemeinen Architektenfortbildungspflicht eine spezifische Fortbildungspflicht.
Die Fortbildungspflicht im Nachweisberechtigtenbereich kann sich auf Fortbildungen zu folgenden Themen erstrecken:
- Wärmeschutz
- vorbeugender Brandschutz
- Standsicherheit
- Schallschutz
- Hessische Bauordnung.
Der erste 5-jährige Abrechnungszeitraum beginnt am 1. Januar 2006. Für jeden eingetragenen Nachweisberechtigten-Fachbereich sind pro 5-jährigem Abrechnungszeitraum 20 Fortbildungspunkte zu erwerben.
Beispiel:
Ist ein Nachweisberechtigter im Wärmeschutz und im vorbeugenden Brandschutz eingetragen, muss er pro 5-jährigem Abrechnungszeitraum für beide Bereiche jeweils 20 Punkte nachweisen, d. h. insgesamt 40 Punkte.
Die Nachweisberechtigten sind verpflichtet, die Teilnahmebestätigungen über besuchte Fortbildungsveranstaltungen unaufgefordert bei der AKH einzureichen. Sofern Nachweisberechtigte auch Mitglied der AKH sind, ist das grundsätzliche Procedere bezüglich des Nachweises der Fortbildungspunkte bereits bekannt. Es genügt, wenn der AKH entsprechende Teilnahmebescheinigungen – als Kopie oder per Fax – zugeleitet werden.
Für in Hessen eingetragene Architektinnen und Architekten mit zusätzlicher Eintragung als Nachweisberechtigte ist es wichtig, dass sie uns mit der Vorlage der entsprechenden Fortbildungsbescheinigungen mitteilen, dass Fortbildungspunkte, die auch auf dem allgemeinen Architektenfortbildungskonto eingetragen werden könnten, auf das entsprechende Nachweisberechtigten-Fortbildungskonto eingetragen werden sollen, und zwar unter Angabe des jeweiligen Fachbereichs, also Wärmeschutz, Brandschutz, Standsicherheit oder Schallschutz.
Die auf dem Nachweisberechtigten-Fortbildungskonto geführten Fortbildungspunkte sind grundsätzlich anrechenbar sind auf die allgemeine Architektenfortbildungspflicht.
Beispiel:
Ein Nachweisberechtigter für Wärmeschutz hat ein 2-tägiges Seminar zum Thema Wärmeschutz besucht. Er reicht die Teilnahmebescheinigung bei der AKH ein und teilt mit, dass er die erreichten 16 Fortbildungspunkte auf seinem Fortbildungskonto für Nachweisberechtigte Wärmeschutz eingetragen haben möchte. Bezüglich des 5-jährigen Abrechnungszeitraums für die Nachweisberechtigten fehlen ihm damit nur noch 4 Fortbildungspunkte. Hatte der Nachweisberechtigte vor der Vorlage des Wärmeschutzseminars auf seinem Architektenfortbildungskonto z. B. 16 Fortbildungspunkte erreicht, dann würden ihm die 16 Fortbildungspunkte aus dem Nachweisberechtigtenbereich auch auf seine allgemeine Architektenfortbildungspflicht mit 16 Punkten angerechnet, so dass auf seinem Konto über die allgemeine Architektenfortbildungspflicht insgesamt 32 Fortbildungspunkte gutgeschrieben wären.
Da die Fortbildungspflicht als Nachweisberechtigter eine spezielle Fortbildungspflicht gegenüber der allgemeinen hessischen Architektenfortbildung darstellt, raten wir AKH-Mitgliedern grundsätzlich, den Besuch von nachweisberechtigten-fachspezifischen Seminaren zunächst immer auf das Konto der Nachweisberechtigten buchen zu lassen.
HBO-Seminaren sind übrigens auf alle vier Nachweisberechtigten-Fachbereiche anrechenbar.
Regelmäßige Informationen zu Ihrem Punktestand auf dem Fortbildungskonto als Nachweisberechtigter erhalten Sie von uns zusammen mit dem Jahresgebührenbescheid für die Führung in der Nachweisberechtigtenliste.
Mehr Informationen zur Fortbildung sowie zur Berufshaftpflichtversicherungspflicht finden Sie auch in der Nachweisberechtigtensatzung.
Unser TIPP
Hier finden Sie unsere aktuellen Fortbildungsveranstaltungen für Nachweisberechtigte.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Fortbildungsnachweispflichten der Nachweisberechtigten:
Mariola Fizia, Dipl.-Ing.
Tel.: 0611 – 17 38-99
Fax: 0611 – 17 38-40
fizia(at)akh.de
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