Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Nachweisberechtigte

Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise

Seit dem 1. Oktober 2002 müssen bautechnische Nachweise für Wärme- und Schallschutz, vorbeugenden Brandschutz und Standsicherheit von sog. Nachweisberechtigten erstellt werden. Damit ist die Prüfung nicht mehr hoheitlich, sondern privatrechtlich geregelt. AKH-Mitglieder können diese bautechnische Nachweise selbst erstellen, ohne dass diese von einer weiteren Person geprüft werden müssen, wenn sie in die entsprechenden Listen der Nachweisberechtigten nach § 59 HBO eingetragen sind.

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Liste der bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen gemäß § 59 HBO eingetragenen Nachweisberechtigten:
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Liste der bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen gemäß §§ 59, 49 Abs. 6, Satz 1 HBO eingetragenen Nachweisberechtigten, die bei ihrer Tätigkeit auf Gebäude nach § 49 Abs. 6, Satz 1 HBO beschränkt sind:
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Auf der Homepage der Ingenieurkammer des Landes Hessen finden Sie eine Liste der dort eingetragenen Nachweisberechtigten.
Liste der Nachweisberechtigten

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner in der AKH für alle Fragen rund um die Nachweisberechtigung sind

Anke Haack
Rechtsreferentin

Mariola Fizia, Dipl.-Ing.
Tel.: 0611 – 17 38-99
fizia(at)akh.de

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