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Schlichtung - die Alternative zum Gerichtsverfahren |
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Ergeben sich aus der Berufsausübung von Mitgliedern der Architektenkammern Streitigkeiten zwischen diesen untereinander oder mit Dritten (privaten und öffentlichen Auftraggebern oder anderen Planern), kann die Anrufung des Schlichtungsausschusses bei uns eine für alle Beteiligten interessante Alternative zur Klageerhebung vor dem Zivilgericht darstellen. |
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Argumente für ein Schlichtungsverfahren |
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Eine Schlichtung ist schnell, fachkundig, unabhängig und kostengünstig. |
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Verfahrensarten |
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Das Schlichtungsverfahren bietet viele Möglichkeiten. Je nach Ziel der Schlichtung können unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen. |
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Fälle für den Schlichtungsausschuss |
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Theoretisch können alle Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen (Architekten, Landschafts- und Innenarchitekten sowie Stadtplanern) untereinander oder mit Dritten vor dem Schlichtungsausschuss verhandelt werden. |
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Der Schlichtungsausschuss ist Gütestelle gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO |
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Das Ergebnis eines Schlichtungs- oder Schiedsverfahrens: |
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Schlichtungs- und Schiedsverfahren unterscheiden sich auch im Ergebnis, so z. B. hinsichtlich der Vollstreckbarkeit. |
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Was kostet das Verfahren? |
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Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren ergeben sich aus der Kostenordnung für Schlichtungs- und Schiedsverfahren gemäß Schlichtungsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Sie sind in der Regel von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen, außer im Schiedsverfahren, in dem über die Kostenverteilung vom Schlichtungsausschuss mit entschieden wird. Die Gebühr ist in der Kostenordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen festgelegt: |
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