/ Für Architekten / Recht / Gesetze, Verordnungen, Erlasse
EnEV 2009

Wesentliche Änderungen sind die Verschärfung des Anforderungsniveaus sowie die Erweiterung der Nachrüstverpflichtungen. Darüber hinaus sollen elektrische  Speicherheizungssyteme außer Betrieb genommen  sowie der Vollzug gestärkt werden.

Die Bewertung von Wohngebäuden kann nun ebenfalls mit Hilfe der DIN V 18599 geschehen. Die bisherige Abhängigkeit der maximal zulässigen Grenzwerte von der Kompaktheit des Gebäude (A/V-Verhältnis) gibt es ab sofort nicht mehr. Es wird auch für Wohngebäude das Referenzgebäudeverfahren eingeführt.

Eine Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen der novellierten EnEV finden Sie hier:

Die Akademie der AKH bietet Seminare und Praxisworkshops zur Einführung in die novellierte EnEV an.