Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Vergabe + Wettbewerbe

Trennung von Eignungs- und Auftragskriterien bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen?

Der Auftraggeber muss bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VOF auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen eine Prognose treffen, welcher Bewerber die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Hierfür wird ihm ein Beurteilungsspielraum zuerkannt, der der Prüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen entzogen ist. Die zu erwartende Qualität der Leistung bestimmt sich naturgemäß maßgeblich nach der Eignung des Bewerbers, insbesondere seinen bisher erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen. Diese sind bereits bei der Eignungswertung nach § 5 VOF 2009 (fachliche Eignung) von Bedeutung.
Der Beitrag beleuchtet die stark umstrittene Frage, inwiefern sie bei der Auswahlentscheidung nach § 11 VOF 2009 erneut berücksichtigt werden können.

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