Vergabe + Wettbewerbe
Bekanntgabe der Auftragskriterien bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Der Auftraggeber berücksichtigt gemäß § 11 Abs. 5 VOF 2009 bei der Entscheidung über die Auftragserteilung an Architekten und Ingenieure auf die erwartete fachliche Leistung bezogene Kriterien, insbesondere Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder -frist und Preis/Honorar.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit Auftragskriterien vom Auftraggeber bekanntzugeben sind.
Architektensuche
Finden Sie für Ihr Bauvorhaben |
