Vergabe + Wettbewerbe
Ausschluss von Bewerbern bei Mängeln in Angeboten
Anders als im Offenen und Nichtoffenen Verfahren nach VOL/A und VOB/A sind Grundlage der Auftragserteilung im Verfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VOF in der Folge keine schriftlichen Angebote der Bewerber, sondern vielmehr die mit diesen nach § 11 bzw. § 20 VOF 2009 geführten Verhandlungen und die hier ausgehandelten Auftragsbedingungen. Häufig werden aber auch in VOF-verfahren zunächst schriftliche Angebote als Basis für die Verhandlungen mit dem Bewerber gefordert. deshalb stellt sich hier die Frage, wie zu verfahren ist, wenn diese Angebote nicht alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten.
Der vorliegende Beitrag versucht, diese Frage zu beantworten.
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