Vergabe + Wettbewerbe
VgV - Vergabeverordnung
In § 3 Absatz 7 VgV ("Schätzung des Auftragswertes") erfolgte eine Klarstellung bezüglich der Berechnung des Auftragswertes bei freiberuflichen Leistungen nach VOF:
"Soweit eine zu vergebende freiberufliche Leistung nach § 5 in mehrere Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung aufgeteilt wird, müssen die Werte der Teilaufträge zur Berechnung des geschätzten Auftragswertes addiert werden."
- Vergabeverodnung - VgV (in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl l S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl l S. 800)
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