Vergabe + Wettbewerbe
Öffentliche Aufträge: Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen
Aufträge mit einem geringem Auftragswert stellen laut Kommission den Großteil im öffentlichen Vergabewesen dar. In vielen Fällen würden diese Aufträge nach wie vor direkt an örtliche Anbieter vergeben. Die Leitlinien basieren auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), mit der auch für die Aufträge von geringem Wert bestimmte Standards vorgegeben worden sind. Mit der so genannten „Auslegungsmitteilung“ der Kommission geht es um Standards für die Bekanntmachung, die Vertragsvergabe und die Rechte eines Bieters, eine Vergabeentscheidung prüfen zu lassen. Wie die Kommission mitteilte, haben die Regierungen Österreichs und Dänemarks um diese Vorgaben gebeten, ebenso verschiedene Wirtschaftsverbände. Zudem habe die Zahl von Beschwerden über die Art und Weise der Vergabe öffentlicher Aufträge zugenommen.
Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel auf der Homepage der EU-Kommission.
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