Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Vergabe + Wettbewerbe

Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Den Schwellenwerten liegen sogenannte Sonderziehungsrechte zugrunde, und diese hängen vom Euro-Kurs ab. Daher macht sich dessen derzeitige Kursentwicklung auch bei den Schwellenwerten bemerkbar, welche nunmehr angehoben wurden.

Die neuen Schwellenwerte sind:

• für Bauaufträge 5.000.000 €
• für Verträge über Lieferungen und Leistungen 200.000 €
• für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen 400.000 €
• Aufträge oberste oder obere Bundesbehörden 130.000 Euro.

(EU-Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 zur Änderung der Richtlinie 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 319 vom 02.12.2011, Seite 43)

Grundsätzlich haben die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte unmittelbare Geltung für das Vergaberecht. Jedoch können die Mitgliedstaaten „strengere“, d.h. niedrigere Schwellenwerte vorgeben. Dies ist in Deutschland vorläufig hinsichtlich der Vergabeverordnung der Fall.

Aufgrund der von der EU-Kommission zum 01.01.2012 erhöhten EU-Schwellenwerte gelten zunächst die Schwellenwerte der aktuellen Vergabeverordnung (VgV) über den 31.12.2011 hinaus weiter, da diese niedriger und somit „strenger“ als die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte sind. Erst wenn eine entsprechende Änderung der VgV in Kraft getreten ist, gelten die höheren Schwellenwerte der EU-Verordnung auch auf nationaler Ebene. Diese Änderung befindet sich im Gesetzgebungsprozess und soll im Februar im Bundesrat beschlossen werden.

Für den Sektorenbereich (Aufträge im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) bedarf es demgegenüber keiner Umsetzung der EU-Schwellenwerte in der Sektorenverordnung, da die Sektorenverordnung eine dynamische Verweisung auf die Schwellenwerte enthält. Die EU-Schwellenwerte gelten damit im Bereich der Sektorenverordnung unmittelbar.

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Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

Leitfaden: Öffentliche Aufträge unter 200.000 Euro
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat hierzu einen Leitfaden erstellt, der öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Aus­wahl­ver­fah­ren für Planungsleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte unterstützen will (voraussichtlich ab 04/2012 = 200.000 Euro, turnusgemäße Anpassung alle zwei Jahre) und darüber hinaus den Nutzen und die Bedeutung eines durchdachten Aus­wahlverfahrens aufzeigt.
Leitfaden: Vergabe von Bauleistungen unterhalb des Schwellenwertes
Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb des Schwellenwertes hat der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., Frankfurt, einen kurzen Leitfaden herausgegeben, um die Anwendung der Vorschriften der VOB/A zu erleichtern.
Öffentliche Aufträge: Auslegungsfragen (Stand 25.07.2006)
Öffentliche Aufträge mit einem geringen Auftragswert sollen nach Auffassung der Europäischen Kommission künftig stärker nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtpunkten vergeben werden. Die Kommission hat deshalb am 24.07.2006 Leitlinien vorgeschlagen mit dem Ziel, für eine transparente Auftragsvergabe zu sorgen und die Diskriminierung von Anbietern zu vermeiden.

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