Vergabe + Wettbewerbe
Hierzu hat die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) einen übersichtlichen Leitfaden erstellt. Er will öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Auswahlverfahren für Planungsleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte unterstützen (voraussichtlich ab 04/2012 = 200.000 Euro, turnusgemäße Anpassung alle zwei Jahre) und darüber hinaus den Nutzen und die Bedeutung eines durchdachten Auswahlverfahrens aufzeigen. Die Weichen für ein gutes Resultat eines Projekts werden in der Startphase gestellt!
Die wesentlichen Prinzipien bei der Vergabe unter der Schwelle sind in Hessen:
- Ab 80.000 Euro (bis 200.000 Euro) pro Auftrag ist das Land Hessen bei freiberuflichen Dienstleistungen verpflichtet, ein formloses Interessenbekundungsverfahren (IB), das in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bekannt zu machen ist, durchzuführen. Für Kreise, Städte und Gemeinden gilt das verpflichtend nur bei Fördermaßnahmen, sonst optional.
- Unter 80.000 Euro pro Auftrag ist kein Vergabeverfahren mit Bekanntmachungspflicht vorgeschrieben. Es gelten aber die Grundregeln der Europäischen Verträge, dass jede Vergabe transparent, diskriminierungsfrei und nach objektiven Kriterien erfolgen muss.
- Bis zu 7.500 Euro pro Auftrag können ohne Einholung von Vergleichsangeboten beauftragt werden.
Auch für freiberufliche Leistungen, die unterhalb der Schwellenwerte vergeben werden, gelten das Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsprinzip. Daher wird empfohlen, sich vor der Vergabe einen Überblick über die in Betracht kommenden Auftragnehmer zu verschaffen. Der Teilnahmewettbewerb ist die sicherste Art der Markterkundung und schafft mehr Transparenz.
- Planungswettbewerbe sind – bei relativ geringem Aufwand – sinnvoll, um Qualität zu sichern und komplexe Aufgaben zu lösen. Planungswettbewerbe erweitern das Lösungsspektrum, bringen Ideenvielfalt, neue Argumente und wirtschaftlichere Lösungsvorschläge.
Da die grundlegenden Vergaberegeln sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwellenwerte gelten, wird oft empfohlen, auch unter der Schwelle ein Verhandlungsverfahren „in Anlehnung“ an die VOF durchzuführen. Dies kann aber zu unnötigem Aufwand und überzogenen Anforderungen bei allen Beteiligten führen.
In der Praxis wird die Vergabe unter der Schwelle häufig auf einen reinen Preiswettbewerb reduziert. Dabei ist ein Preiswettbewerb im Rahmen der HOAI nur im geringen Umfang möglich. Wenn kein gesetzlich geregelter Ausnahmefall vorliegt, haben Angebote unterhalb der Mindestsätze zur Folge, dass keine Bindungswirkung an die unwirksame Honorarvereinbarung besteht. Der Architekt oder Ingenieur kann dann grundsätzlich das ihm tatsächlich nach HOAI zustehende Honorar nachfordern.
Darüber hinaus verzichten die Vergabestellen gerne aufgrund des damit verbundenen Aufwands (auf Auftraggeberseite) auf eine detaillierte Bewertung von Bewerberangeboten. Weiterhin fehlen Hilfestellungen, was rechtlich notwendig und möglicherweise sinnvoll und angemessen sein könnte.
Der aktuelle Leitfaden bietet hier allen Vergabestellen Unterstützung an. Wir hoffen hiermit zu einer qualitätsvolleren Auftragsvergabe in Hessen beitragen zu können. Bestellt werden kann der Leitfaden auf der Homepage der AKH unter Vergabe und Wettbewerbe.
Gesine Ludwig, AKH
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