Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Vergabe + Wettbewerbe

Hierzu hat die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) einen übersichtlichen Leitfaden erstellt. Er will öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Aus­wahl­ver­fah­ren für Planungsleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte unterstützen (voraussichtlich ab 04/2012 = 200.000 Euro, turnusgemäße Anpassung alle zwei Jahre) und darüber hinaus den Nutzen und die Bedeutung eines durchdachten Aus­wahlverfahrens aufzeigen. Die Weichen für ein gutes Resultat eines Pro­jekts wer­den in der Startphase gestellt!

Die wesentlichen Prinzipien bei der Vergabe unter der Schwelle sind in Hessen:

  • Ab 80.000 Euro (bis 200.000 Euro) pro Auftrag ist das Land Hessen bei freiberuflichen Dienst­leistungen verpflichtet, ein formloses Interessenbekun­dungsverfahren (IB), das in der Hessischen Ausschreibungsdaten­bank (HAD) bekannt zu ma­chen ist, durchzuführen. Für Kreise, Städte und Gemeinden gilt das verpflichtend nur bei För­dermaßnahmen, sonst optio­nal.
     
  • Unter 80.000 Euro pro Auftrag ist kein Vergabeverfahren mit Bekanntmachungspflicht vorge­schrieben. Es gelten aber die Grundre­geln der Europäischen Verträge, dass jede Vergabe transparent, dis­kriminierungs­frei und nach objektiven Kriterien erfolgen muss.
     
  • Bis zu 7.500 Euro pro Auftrag können ohne Einholung von Vergleichsangeboten beauftragt wer­den. 


Auch für freiberufliche Leistungen, die unterhalb der Schwellenwerte vergeben werden, gelten das Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsprinzip. Daher wird empfohlen, sich vor der Vergabe einen Überblick über die in Betracht kommenden Auftragnehmer zu verschaffen. Der Teilnahmewettbewerb ist die sicherste Art der Markterkundung und schafft mehr Transparenz.

  • Planungswettbewerbe sind – bei relativ geringem Aufwand – sinnvoll, um Qualität zu sichern und komplexe Aufgaben zu lösen. Planungswettbewerbe er­weitern das Lösungsspekt­rum, bringen Ideenvielfalt, neue Argu­mente und wirt­schaftli­chere Lö­sungsvor­schläge.

Da die grundlegenden Vergaberegeln sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwel­lenwerte gelten, wird oft empfohlen, auch unter der Schwelle ein Verhand­lungsverfahren „in Anleh­nung“ an die VOF durch­zuführen. Dies kann aber zu unnötigem Aufwand und überzo­genen Anforde­run­gen bei allen Beteiligten führen.  

In der Praxis wird die Vergabe unter der Schwelle häufig auf einen reinen Preiswettbe­werb reduziert. Dabei ist ein Preiswettbe­werb im Rahmen der HOAI nur im geringen Umfang möglich. Wenn kein gesetzlich geregelter Ausnahmefall vorliegt, haben Ange­bote un­terhalb der Min­destsätze zur Folge, dass keine Bindungswirkung an die unwirksame Honorarver­einbarung besteht. Der Architekt oder Ingenieur kann dann grundsätzlich das ihm tatsächlich nach HOAI zustehende Honorar nach­fordern.  

Darüber hinaus verzichten die Vergabestellen gerne aufgrund des damit verbundenen Aufwands (auf Auftraggeberseite) auf eine detaillierte Bewertung von Bewerberangeboten. Weiterhin fehlen Hil­festellungen, was rechtlich notwendig und möglicherweise sinnvoll und angemes­sen sein könnte.  

Der aktuelle Leitfaden bietet hier allen Vergabestellen Unterstützung an. Wir hoffen hiermit zu einer qualitäts­volleren Auftragsvergabe in Hessen beitragen zu können. Bestellt werden kann der Leitfaden auf der Homepage der AKH unter Vergabe und Wettbewerbe.

Gesine Ludwig, AKH

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