Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Vergabe + Wettbewerbe

Neubau des Schlachthofs in Wiesbaden: Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen plädiert für einen Wettbewerb

Dieser soll in unmittelbarer Nähe des alten Standortes errichtet werden und steht damit – wie auch schon die alte Halle – im Fokus der Öffentlichkeit. Dieses Bauwerk wird zusammen mit dem dazugehörigen historischen Wasserturm die erste „optische Visitenkarte“ für alle Besucher der Stadt sein, die per Bahn ankommen. Am 16. Dezember 2010 haben die Stadtverordneten und der Magistrat der Stadt Wiesbaden für den Neubau sowie die Sanierung des Wasserturms 11,2 Millionen Euro freigegeben.

Dies sind insgesamt positive Voraussetzungen für den Bau einer Veranstaltungshalle, die die gestellten funktionalen, gestalterischen und emotionalen Anforderungen erfüllen kann.

Doch wie geht es nun weiter?

Die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG, die das Bauvorhaben betreut, hat bereits das Konzept eines Architekturbüros zum zukünftigen Standort und Aussehen des neuen „Schlachthofs“ vorgelegt. Es handelt sich jedoch um eine Bauaufgabe der öffentlichen Hand, die deutlich oberhalb des Schwellenwertes liegt, ab dem solche Vorhaben europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Abgesehen davon sollten nach Ansicht der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auch die exponierte Lage und das Renommee des Schlachthofs einen Architektenwettbewerb selbst­verständlich machen. Denn die Qualität einer Planung in städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht ist nicht per se definierbar und durch Direktvergabe erreichbar, sondern lässt sich nur in einem konkurrierenden Verfahren aufzeigen. Dabei kann der Auftraggeber aus mehreren, vielfältigen Vorschlägen den für die Bauaufgabe am besten geeigneten auswählen und so das in jeder Hinsicht bestmögliche Ergebnis erzielen.

Aus der Erfahrung zahlreicher auf diesem Weg erfolgreich durchgeführter und lobenswerter Projekte wissen die Verantwortlichen der Stadt und der SEG um die Vorteile von Wettbewerbsverfahren. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen appelliert daher an die Beteiligten, die Chance, die ein Wettbewerbsverfahren bietet, nicht zu vergeben und ein solches Verfahren für den Neubau des Schlachthofes auszuloben. Nur so werden die elementaren Vorteile gegenüber einer Direktbeauftragung genutzt.

Wenn von der SEG als Argument gegen die Durchführung eines Wettbewerbes angeführt wird, die Zeit dafür reiche nicht, so ist dies nicht akzeptabel. Viele in der Vergangenheit erfolgreich durch­geführte Beispiele beweisen, dass ein Wettbewerb kurzfristig abgewickelt werden kann. Der in diesem Fall in wenigen Monaten zu bemessende Faktor Zeit sollte keine Hürde sein bei einem Bauwerk, das diesen Ort für Generationen prägen wird.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung:

Gesine Ludwig, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Referentin Vergabe und Wettbewerbe, Telefon 0611 – 17 38 38, Telefax 0611 – 17 38 40, E-Mail ludwig(at)akh.de

Christof Bodenbach, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Pressesprecher, Telefon 0611 – 17 3847, Telefax 0611 – 17 38 40,
E-Mail bodenbach(at)akh.de

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