Vergabe + Wettbewerbe
DAB 06-09: Wie ist es in der Praxis: Werden nach dem Architektenwettbewerb regelmäßig der/die erste/n Preisträger beauftragt?
Nachdem sie bereits zwei Runden der Auswahl und Beurteilungen - Bewerbungsverfahren und Preisgericht - siegreich bewältigt haben, sollen sie nun weiter mit den jeweils anderen Preisträgern konkurrieren, um die begehrte Beauftragung zu erhalten.In einem anonymen Planungswettbewerb werden üblicherweise Bewertungskriterien wie Funktionalität, Zweckmäßigkeit, Ästhetik und Wirtschaftlichkeit beurteilt. Die Leistungskriterien sind dabei in Abhängigkeit von ihrer Bedeutung für die jeweilige Aufgabe definiert worden. Diese umfassende Qualität bestimmt also das Wettbewerbsergebnis und sollte demnach bei der Auftragsvergabe auch ein wesentlicher Faktor sein. Wozu, wird oft gefragt, dient denn sonst das ganze Verfahren?Es gibt jedoch noch weitere Auftragskriterien nach der VOF, die im Wettbewerb keine Rolle spielen, aber für den projektbezogenen Auftrag und Zuschlag bedeutsam sind: zum Beispiel der Zeitpunkt der Leistungserbringung, die Verfügbarkeit der Mitarbeiter, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Termin- und Kostenplanung oder die Wirtschaftlichkeit des Angebots – innerhalb der Grenzen der HOAI.Der Auslober ist, auch bei einstimmigen Empfehlungen des Preisgerichts, im Regelfall rechtlich nur verpflichtet, einen der Preisträger zur beauftragen. Dies lässt viele befürchten, dass der Auslober (zu) viel Spielraum für die Entscheidung haben könnte, welcher Preisträger den Auftrag nach dem Wettbewerb erhalten soll. Oder ist es nicht doch so, dass zum einen die öffentlichen Auftraggeber sich an das meist eindeutig gefundene und veröffentlichte Ergebnis des Wettbewerbs gebunden fühlen und zum anderen die ersten Preisträger auch in den Verhandlungen überzeugen?
Um die Praxis der Auftragsvergaben der letzten Zeit genauer zu erkunden, hat das Referat Vergabe + Wettbewerbe der AKH die Wettbewerbsentscheidungen in Hessen, die im Jahr 2006 und 2007 nach der VOF durchgeführt wurden, recherchiert. Das Ergebnis zeigt, dass 90 Prozent der vergebenen Aufträge in beiden Jahren jeweils an den/die ersten Preisträger gegangen ist/sind. Es gab nur jeweils ein Verfahren pro Jahr, bei dem der Auftrag einmal an den 2. Preisträger und einmal an den 3. Preisträger erteilt wurde. Deshalb kann man die positive Bilanz ziehen: Im Regelfall erhält der erste Preisträger den gewünschten Auftrag. So ist erfreulicherweise die Praxis!
Gesine Ludwig, AKH
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