Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Vergabe + Wettbewerbe

DAB 05-05: Die Müller-Guttenbrunn-Schule in Fürth und die Suche nach dem besten Ergebnis

Mit der Entscheidung des Kreises Bergstraße als Schulträger, die Grundschule in Fürth im Odenwald von Grund auf umzubauen und zu erweitern, und nach eingehenden Studien zum Standort, zum Raumprogramm und den daraus resultierenden Kosten, ergab sich vor allem aus Letzterem das Erfordernis der Vergabe der freiberuflichen Leistungen nach den Richtlinien der VOF. Das überaus große öffentliche Interesse an dieser Baumaßnahme im Kreis Bergstraße, in der Kommune, bei den zukünftigen Nutzern und bei den Architekten, hat eindringlich dokumentiert, ein Verfahren zu wählen, das nach Möglichkeit allen Belangen grundsätzlich entsprechenden Raum gewährt. Berechtigten Forderungen nach einem u.a. qualitätvollen, funktionalen, zukunftsweisenden, schülergerechten und wirtschaftlichen Gebäude sollte ebenso Rechnung getragen werden wie dem Wunsch nach angemessener Beteiligung an der Planung. Darüber hinaus ging es um Baukultur, Transparenz und Chancengleichheit auch für die regional ansässigen Architektur-und Ingenieurbüros.

Allgemein gehen mit einem Bauvorhaben für den öffentlichen Bauherrn drei wesentliche Risiken einher, die es zu minimieren gilt:

  • das Planungsrisiko
  • das Kostenrisiko
  • das Verfahrensrisiko

Alle drei aufgeführten Risiken konnten mit folgendem Vorgehen eingegrenzt werden:
1. Vergabe einer Studie zum Standort, Raumprogramm und Kostenschätzung
2. Vergabe der Objektplanung Leistungsphasen 2 – 5 nach VOF und GRW mittels begrenzt offenem Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren, Überprüfung der Kosten der Wettbewerbsbeiträge aller Preisträger nach DIN 276 (3.Gliederungsstufe)
Überprüfung der Wettbewerbsbeiträge aller Preisträger auf Planungs-und Bauordnungsrechtliche Belange
3. Vergabeverhandlung mit allen Preisträgern nach VOF § 5 (2c)
4. Vergabe aller über dem Schwellenwert liegenden weiteren Planungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Objektplanung Leistungsphasen 6-9) nach VOF.

Die vom Kreis Bergstraße verfolgte Strategie, dass die Art und Weise des vollzogenen Vergabeverfahrens einer Nachprüfung durch die Vergabekammer standhalten muss, hat sich als richtiger Weg erwiesen. Die 3.Vergabekammer des Bundes hat in einer Entscheidung zu einem Nachprüfverfahren am 26.01.2005 eindeutig Eckpunkte definiert, nach denen ein Vergabeverfahren formal richtig durchgeführt werden kann. Dabei spielen u.a. Kriterien wie „Transparenz des Verfahrens“, „Chancengleichheit“, „Eindeutigkeit der Auswahlkriterien“ und nicht zuletzt eine lückenlose Dokumentation eine tragende Rolle.
Der Wettbewerb nach den Regeln der GRW selbst, war letztlich der spannendste Teil desVerfahrens. Insbesondere der Annäherung zum Wettbewerbsergebnis über den intensiven Dialog in der Preisrichtervorbesprechung, im Kolloquium und während der Preisgerichts-Sitzung kam hier eine besondere Bedeutung zu. Die Qualität der Wettbewerbsarbeiten war wegen der Fülle unterschiedlicher Planungsideen und Ansätze, wie eine Grundschule für die nächsten Jahrzehnte aussehen könnte, insgesamt erstaunlich. Beeindruckend war auch, mit welcher Disziplin und Präzision das Preisgericht unter professioneller Leitung die Besten der Guten nachvollziehbar und nach den Regeln der GRW herausfilterte.

Eine weitere Bestätigung für das Verfahren findet sich unter den anonym ermittelten Preisträgern. Bedenken der Architekten, nur große und überregional tätige Büros hätten heutzutage eine Chance an Wettbewerben teilzunehmen und könnten sich unter den Preisträgern behaupten, bewahrheiteten sich nicht. Im Gegenteil: unter den Preisträgern, die aus weit über 300 Bewerbern und nach Präqualifikation aus 25 gelosten Teilnehmern hervorgegangen sind, war kein Büro mit mehr als 5 Mitarbeitern, ein regional ansässiger Architekt und ein sogenanntes „junges Büro“, das offensichtlich seine Chance gut genutzt hat.

Die Durchführung des Wettbewerbes hat auch wegen der aktiv geführten Öffentlichkeitsarbeit eine große Aufmerksamkeit gefunden. Die überaus gastfreundliche Geste der Gemeinde Fürth, ihren großen Sitzungssaal für das Preisgericht und für die sehr gut besuchte Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge drei Wochen zur Verfügung zu stellen, hat vorbildlichen Charakter im Umgang mit den Bürgern, die am öffentlichen Planungsgeschehen teilhaben wollen.

Der Erfolg kommt nicht von alleine. Professionelle Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Verfahren sind wesentliche Voraussetzung für das Zustandekommen eines für alle Beteiligten befriedigenden Ergebnisses. Die intensive und überaus kompetente Beratung der Architekten-und Stadtplanerkammer Hessen haben wir in diesem Zusammenhang gerne angenommen.

Die Erfahrung mit einen Wettbewerb zu einer Entscheidung über die Architektur eines Gebäudes zu kommen, über dieses Verfahren auch den Planer kennen zu lernen und sich letztendlich für ihn zu entscheiden, führt mich zur Empfehlung und Einschätzung, grundsätzlich bei ähnlichen Bauvorhaben auch zukünftig diesen Weg zu beschreiten. Insofern bin ich gespannt auf den weiteren Fortgang der Planung und auf dessen hoffentlich zügige und qualitätvolle Umsetzung, damit am Ende des Prozesses wieder ein „Vorbildlicher Bau in Hessen“ steht.

Matthias Wilkes, Landrat des Kreises Bergstraße

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