Vergabe + Wettbewerbe
DAB 05-04: Kindertagesstätte "Am Goldstein" in Bad Nauheim
Im Jahre 2001 wurde die Produktionsstätte der Firma Vergölst (Reifenrunderneuerung) in Bad Nauheim stillgelegt; die Stadt Bad Nauheim erwarb das 7,6 Hektar große Werksgelände. Im Hinblick auf ein unmittelbar benachbartes Wohnquartier wurde entschieden, das Industriegebiet nach Abbruch der Werksanlagen und intensiven Altlastenuntersuchungen in ein Wohngebiet umzuwandeln. Der erforderliche Bebauungsplan ist mittlerweile rechtskräftig, mit den Erschließungsarbeiten wurde begonnen. Insgesamt entstehen 180 Wohneinheiten in Einfamilien- und Doppelhäusern. Nicht nur weil das zukünftige Wohnquartier in unmittelbarer Nachbarschaft des Gebietes für die Landesgartenschau 2010 in Bad Nauheim liegt werden an die Gestaltung hohe Anforderungen gestellt. Dies gilt selbstverständlich auch für die kommunalen Infrastruktureinrichtungen, die für dieses Baugebiet erforderlich sind - u.a. eine Kindertagesstätte.
In enger Abstimmung mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und - dies sei betont - mit hervorragender Beratung durch die Kammer, haben sich die Gremien der Stadt Bad Nauheim entschieden, für den Bau der Kindertagesstätte ein Verfahren nach GRW auszuloben, und zwar in der Wettbewerbsform des begrenzt offenen einstufigen Realisierungswettbewerbs. Teilnahmeberechtigt waren Architekten aus allen EWR-Mitgliedsstaaten, wobei die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten empfohlen wurde. Darüber hinaus wurden fünf Architekturbüros aus der Region zusätzlich eingeladen. Von 500 eingereichten Entwürfen wurden 25 Büros aus dem Bewerberkreis per Los bestimmt.
Da die Stadt selbst nicht über allzu fundierte Erfahrungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Wettbewerben verfügt wurde das Büro Bauwert Projekt Consult GmbH, Dillenburg, beauftragt, die Betreuung des Verfahrens sowie die Vorprüfung zu übernehmen. Diese Entscheidung hat sich - trotz der damit verbundenen Honorarkosten - als außerordentlich sinnvoll erwiesen.
Als kommunaler Bauherr ist man stets vor die Frage gestellt, ob ein Wettbewerbsverfahren ökonomisch sinnvoll ist. Unser Wettbewerbsverfahren brauchte vom Tag der Bekanntmachung bis zur Entscheidung des Preisgerichts nicht einmal vier Monate. Ein solcher Zeitraum ist auch dann erforderlich, wenn man ein Architekturbüro eigener Wahl bittet, eine Planung vorzulegen!
Für die drei besten Entwürfe wurden Preise mit einem Gesamtvolumen von 20.000,- € ausgelobt. Da der erste Preisträger, der den Planungsauftrag erhält, sich das Preisgeld von 10.000,- € auf sein Architektenhonorar anrechnen lassen muss, ist die Stadt insoweit lediglich mit 10.000,- € belastet worden. Hinzu kommt das bereits erwähnte Honorar für den Betreuer des Verfahrens sowie die Vergütung für die Fachpreisrichter. Beide Kostenblöcke halten sich jedoch in vertretbaren Grenzen.
In einer Vorbesprechung hatte sich das Preisgericht, für das kompetente Fachpreisrichter gewonnen werden konnten, darauf geeinigt, dass für die Beurteilung der eingereichten Entwürfe drei Komponenten maßgeblich sein sollten, nämlich Funktionalität, Gestaltung und Wirtschaftlichkeit. Auf dieser Grundlage fand am 1. März 2004 eine zwölfstündige Sitzung des Preisgerichtes statt, die auch für den Verfasser äußerst spannend war. Einbezogen in die Findung wurden neben den Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern auch Sachverständige für Kindertagesstätten. Mitgewirkt hat ebenfalls die Vertreterin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben nach GRW eingehalten werden. Die Zusammensetzung dieses Gremiums kann nur empfohlen werden, weil dadurch die größtmögliche Art der Objektivität gewährleistet ist.
Nach drei Rundgängen und intensiven Diskussionen kamen am Ende der Preisgerichtssitzung einstimmige Beschlüsse zustande. Alle Teilnehmer des Preisgerichtes einschließlich der Sachverständigen sind der Meinung, dass ein hervorragendes Ergebnis erzielt wurde. Ohne die Durchführung des Wettbewerbs hätte kein Ergebnis erzielt werden können, das den hohen Anforderungen an Funktionalität, Gestaltung und Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt.
Als Fazit empfehle ich meinen Kolleginnen und Kollegen in Hessen, sich bei kommunalen Bauvorhaben des Wettbewerbs im Rahmen der formalisierten Verfahren zu bedienen und die professionelle Unterstützung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu nutzen. Denn: Nur höchste Qualität ist ausschlaggebend für das Überleben der Kommunen.
Bürgermeister Bernd Rohde
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