Vergabe + Wettbewerbe
DAB 03-10: Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe nun auch bei Landesmaßnahmen
Mit Beginn des Jahres 2009 hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Richtlinie bereits für Bundesbauten eingeführt. Strukturell und in Kernpunkten aufbauend auf einem Entwurf der Bundesarchitektenkammer, der unter Federführung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen erstellt wurde, hatte das BMVBS die neue RPW entwickelt. Ein übergeordnetes Ziel war dabei, Wettbewerbe und ihre Regeln leichtgängiger und attraktiver zu gestalten. Die Basisregeln sollten für öffentliche und für private Auslober gleichermaßen Gültigkeit haben. Sie sollten schlanker werden und sich auf das konzentrieren, was für ein faires Miteinander unbedingt erforderlich ist. Haben sich in diesem Sinne die RPW 2008 bereits bewährt?
In Hessen liegen erste Erfahrungen mit den RPW vor. Im Jahr 2009 wurden von Kommunen und privaten Auftraggebern 33 Wettbewerbe auf der Basis der RPW und sieben Wettbewerbe, unter anderem vom Land Hessen, nach den GRW durchgeführt. Im Vergleich zu früheren Jahren ist das fast eine Verdoppelung der Wettbewerbszahlen. Achtzehn Wettbewerbe von öffentlichen Auftraggebern lagen dabei oberhalb des Schwellenwertes der EU und sechzehn darunter. Wenn man die sechs Wettbewerbe privater Auftraggeber noch (zu den sechzehn unter der Schwelle) hinzurechnet, so haben über die Hälfte der Auftraggeber Architektenwettbewerbe „freiwillig“ durchgeführt. Aus unserer Sicht beweist dies: Auslober haben erkannt, dass die Durchführung von Planungswettbewerben einfach geworden und lohnend ist.
Im gerade neu gedruckten Buch „besser bauen Architektenwettbewerbe in Hessen 2009“ und auf der Internetseite der AKH (www.akh.de / Vergabe und Wettbewerbe) können Sie die jeweiligen Wettbewerbsergebnisse in Hessen nachlesen; dort finden Sie auch die RPW 2008, den Einführungserlass des Bundes sowie den Einführungserlass des Landes Hessen zum Download.
Durch die Verschlankung und den damit verbundenen Wegfall allgemein gültiger Verfahrensvorschriften kommt allerdings der individuellen Ausschreibung eine erhöhte Bedeutung zur Sicherstellung des Verfahrensablaufs zu. Das Referat Vergabe und Wettbewerbe und der Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss beraten bei konkreten Auslobungen und bieten so praktische Hilfestellungen an. Nutzen Sie als Auslober oder Teilnehmer dieses kostenfreie Serviceangebot der Kammer!
Wettbewerbskultur braucht Verfahrenskultur: Diese manifestiert sich in den neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 – künftig auch für das Land Hessen.
Gesine Ludwig, AKH
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