Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Vergabe + Wettbewerbe

DAB 03-04: Architektenwettbewerbe - Interview: Jürgen Banzer, Landrat im Hochtaunuskreis, im Gespräch mit Petra Hagen Hodgson

Herr Landrat Banzer, der Hochtaunuskreis hat im Jahre 2000 eine begrüßenswerte "Schulbau-Initiative" gestartet. Was beinhaltet diese genau?

Banzer: Eine qualifizierte und hochwertige Schul- und Berufsausbildung der jungen Menschen ist eine der elementarsten Aufgaben unserer Gesellschaft und unabdingbare Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und die Zukunft des Standortes Deutschland. In den letzten Jahren hat in Deutschland in der Folge von Pisa, der Hau-Ruck-Rede von Roman Herzog und allem, was damit zusammenhängt eine bildungspolitische Wende stattgefunden. Bildung ist heute auf Platz 1 der Agenda in der deutschen Politik gerutscht, vor allem in Hessen durch die neue Landesregierung. Für mich, ich war viele Jahre Vorsitzender des kulturpolitischen Ausschusses des Landkreistages Hessen, ist es eine glückliche zeitliche Fügung, dass ich sowohl die inhaltliche Wende, die in Hessen stattgefunden hat, mitbetreiben und auch die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine neue Bildungspolitik mitgestalten kann. Für uns als Schulträger bedeutet dies vor allem Schulausstattung und Schulbau. Denn die Bereitstellung geeigneter Lehrer in ausreichender Anzahl ist ja Aufgabe des Landes.

Was die Ausstattung der Schulen betrifft, haben wir mit "Schule Digital" ein griffiges IT-Konzept entwickelt. Deutschland hat auf diesem Gebiet einen enormen Nachholbedarf. Inzwischen gibt es rund 3.000 PC'S in unseren Schulen. Des weiteren haben wir begonnen, die Idee der Ganztagsschule, zunächst in Form von erweiterten Ganztagsangeboten, voranzutreiben. Wenn wir heute neue Schulen bauen, denken wir dieses Konzept gleich mit. Dadurch, dass wir unsere "Schulbauinitiative Zukunft", wie wir sie nennen, auch mit regelmäßigen Abschreibungssätzen und Bauerhaltungsrücklagen verbinden, bleiben wir glaubhaft in unserem Bemühen, die schulische Situation nachhaltig verändern zu wollen und nicht nur punktuell etwa auf einen Wahlkampf hin. Derzeit rechnen wir mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 900 Millionen Euro für die Schulbauinitiative.

Die räumlichen Voraussetzungen für eine neue Bildungspolitik heißen für unseren Landkreis im Klartext der Bau neuer Schulen. Wie in ganz Deutschland wurden auch im Hochtaunuskreis viele der vorhandenen Schulgebäude in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts als große Gesamtschulen realisiert. Die meisten von ihnen weisen eine schlechte bauliche Qualität auf. Entscheidender noch: Es haben sich weder die zugrunde liegenden bildungspolitischen Ziele noch die architektonischen Ideen, die hinter der Gesamtschule stehen, durchsetzen können. Nach nur dreißig Jahren Lebensdauer sind diese Bauten massiv in die Jahre geraten. Und zwar noch viel mehr, als wir es zu Beginn der Aktion vermutet haben. Tatsächlich gibt es eine große Zahl von Gebäuden, bei denen ein Abriss wirtschaftlicher ist als eine Sanierung. Zur Beurteilung haben wir uns eine Grenze gesetzt: Wenn ein Neubau nur 25 % mehr kostet als die Sanierung des Bestands, dann prüfen wir den Neubau. Das trifft viel öfter zu als uns recht ist.

Im Zusammenhang mit der Schulbauinitiative ist der Hochtaunuskreis dazu übergegangen, bei Schulneubauten und Erweiterungen Architektenwettbewerbe auszuschreiben. Was hat Sie dazu bewogen?

Banzer: Wir haben in den letzten Jahren insgesamt sechs Wettbewerbe für die Erweiterung oder den Neubau von Grundschulen, davon fünf mit Betreuungszentren, durchgeführt: Für die Grundschule im Eschbachtal, in Bad Homburg, Schlossborn, Rod a.d.Weil, Oberursel-Oberstedten, für die Grundschule "Camp King" in Oberursel und für die Buchfinkenschule in Usingen.

Ursprünglich war ich völlig gegen Architekturwettbewerbe. Inzwischen bin ich vom Saulus zum Paulus geworden. Was mich ganz besonders an Wettbewerben gestört hatte, sind die starken Formalismen, die einem als Bauherr den Eindruck vermitteln, weitgehend entmündigt zu sein oder zumindest nicht das Sagen zu haben. Und das gefällt einem nicht, wenn man derjenige ist, der bezahlt. Aber es gab dann doch sehr gute Gründe, Wettbewerbe auszuschreiben. Und es sind gerade diese Formalismen, die letztendlich Sinn machen. Wir hatten sicherlich das Glück einer guten Preisgerichtszusammensetzung. Ich meine sogar, dass sie Voraussetzung für ein gutes Gelingen ist. Unsere Fachpreisrichter haben nicht mit architektonischer fachlicher Überlegenheit über die anderen Preisgerichtsmitglieder gerichtet, sondern es entwickelte sich immer ein fruchtbarer Dialog.

Es ist schon frappierend und verblüffend, wie die Wettbewerbsregeln ein zum Ziel führendes Ritual organisieren, ein Verfahren des Auswählens der jeweils in die nächste Runde kommenden Wettbewerbsarbeiten. Hat man das Preisgericht klug zusammengesetzt, kann man in diesem ritualisierten Verfahren sehr viele Beteiligte in ein Regelsystem einbinden, dem sich alle unterwerfen müssen, einschließlich der bis zum Endergebnis notwendigen Vertraulichkeit. Die absolute Anonymität stellt zugleich sicher, dass keinem Beteiligten subjektive Überlegungen vorgeworfen werden können. Das ist in der Politik ganz entscheidend. Selbstverständlich kann man nicht ausschließen, das ein Fachpreisrichter die Handschrift eines Architekten erkennt, ich aber erkenne sie nicht und viele andere auch nicht. Am Schluss sind denn auch Voten herausgekommen, hinter denen sich nicht nur die Fach- sondern auch die Bauherrenjury, wenn ich sie mal so nennen darf, aufgehoben und verstanden gefühlt hat. Tatsächlich haben wir bei den sechs Wettbewerben fast immer einstimmig entschieden.

Dann möchte ich noch einen weiteren Aspekt ansprechen. Beim Wettstreit der Ideen kommen sicher auch spannende Lösungen heraus, die bei einer Direktbeauftragung nicht ohne weiteres entstanden wären. Die sechs Grundschulen, für die wir Wettbewerbe ausgelobt haben, wiesen alle komplexe planerischen Rahmenbedingungen auf sehr kleinen Grundstücken auf und unterlagen äußerst schwierigen städtebaulichen Situationen. Angesichts unseres Anspruchs auf qualitätsvolle Architektur erschien es sinnvoll, uns nicht darauf zu verlassen, dass einem auf anderem Wege ausgewählten Planer notwendigerweise der "zündende Gedanke" kommt. Die Möglichkeit der Auswahl unter mehreren Entwürfen gewährt eindeutig mehr Spielraum, die beste Lösung zu finden. Ich bin überzeugt, dass die überraschende und jetzt auch realisierte Lösung für die Grundschule im in Obereschbach beispielsweise in einem anderen Verfahren wahrscheinlich nicht so hätte entstehen können.

Wo sehen Sie weitere Vorteile des Wettbewerbs im Vergleich zu einem Verhandlungsverfahren?

Banzer: Es wird immer zuerst mit den Nachteilen argumentiert und zwar mit den Kosten und der Zeit. Das öffentliche Vergaberecht bei Planungsaufträgen ab einer gewissen Größenordnung gibt ein europaweites Ausschreibungsverfahren auf der Basis der VOF vor. Dieses erlaubt zwar grundsätzlich auch Auftragsvergaben im Verhandlungsverfahren, diese sind aber ebenfalls sehr zeit- und personalintensiv. Nach unserer Erfahrung ist ihre Anwendung bei Planungsaufträgen durchaus problematisch, da das tatsächliche Ergebnis der zu erbringenden Leistung zunächst offen bleibt und die nachvollziehbare und transparente Auswahl der Bewerber anhand von "Papierinformationen" und Referenzen schwierig ist. Es gibt ja eine ganze Reihe von Kritikern des Verhandlungsverfahrens, die eine sachgerechte Durchführbarkeit ohne die Einbeziehung von Entwurfselementen anzweifeln. Aufgrund der HOAI bietet auch das Preiskriterium, das bei anderen Ausschreibungen eine durchaus zentrale Rolle spielt, keine signifikante Auswahlgrundlage. Hier sehe ich das Wettbewerbsverfahren deutlich im Vorteil, da hier das Ergebnis einer auf die konkrete Aufgabenstellung bezogene Arbeit beurteilt wird und die Auftragsvergabe sich diesem Ergebnis unterordnet.

Wenn man gezwungen wird sich wie beim Wettbewerb gewissen Strukturen zu unterwerfen bedeutet das nicht zwangsläufig eine Verlängerung des Verfahrens, sondern kann im Ergebnis sogar zu einer Beschleunigung führen. Ich bin sogar überzeugt, dass ein Wettbewerb nicht länger dauert. Zumindest aber wird die Zeit berechenbar. Allerdings muss die Wettbewerbsaufgabe sauber formuliert sein. Dafür haben wir eine sehr leistungsfähige Hochbauverwaltung. Zugleich arbeiten wir mit einem wettbewerbsorganisierenden Büro zusammen. So entsteht sehr früh eine Konzentration auf die Aufgabenstellung. Außerdem sind dann schon viele Entscheidungsträger beteiligt. Das ist sehr nützlich. So präzise wie bei einer Wettbewerbsausschreibung wird die Aufgabenstellung bei einer Direktbeauftragung eines Architekten natürlich nie vorher formuliert. Dann findet das formale Wettbewerbsritual mit klaren Fristen statt, das wär's dann aber auch schon. Es gibt kein mühsames Auswahlverfahren mehr. Der Architekt ist vorhanden und wenn das Wettbewerbsergebnis relativ einvernehmlich läuft, fällt es dem Bauherrn auch nicht schwer, den Preisträger zu beauftragen. So ein halbes Jahr Wettbewerb führt uns manches Mal zu neuen Erkenntnissen, insbesondere wenn Wettbewerbe parallel laufen. Diese Erkenntnisse kann man dann gleich weiterverwenden. Auch der Architektenvertrag wird relativ zügig geschlossen, zumal es nach einem Wettbewerb keine größeren Kämpfe mehr in den Entscheidungsgremien gibt da alle Diskussionen ja schon geführt worden sind.

Zu der Frage der Kosten des Wettbewerbs: Es gibt ein Preisgeld für Wettbewerbsteilnehmer, die keinen Auftrag erhalten. Dieses Geld ist natürlich weg. Aber das sind keine dramatischen Summen. Wenn der Sieger den Auftrag bekommt, wird sein Preisgeld auf sein Honorar angerechnet, ebenfalls also kein entscheidender Kostenaspekt. Wenn sie gerichtsfest sein müssen, bieten auch die anderen Verfahren enorme Risiken. Wir haben bei einer großen Sanierung einmal ein Auswahlverfahren nach europäischem Recht gemacht, nun bangen wir aber, ob die Auswahlkriterien begründbar sind. Wenn einer der Beteiligten Rechtsmittel einlegen würde, könnte er damit die Baumaßnahme lange Zeit blockieren. Dieses Unsicherheitsmoment ist einfach enorm. Auch unter diesem Aspekt spricht sehr viel dafür einen Wettbewerb durchzuführen. Ich bleibe dabei, Voraussetzung ist eine sehr saubere Vorbereitung, eine stichfeste Wettbewerbsaufgabe, ein kompetentes Preisgericht und eine fundierte Vorprüfung.

Der erste Spatenstich für den Neubau der Grundschule in Oberursel-Oberstedten, Ergebnis eines europaweiten Wettbewerbs von vor zwei Jahren, bei dem dreißig Architekturbüros teilgenommen haben, ist in diesem Monat erfolgt. Wurde auch in den anderen fünf Fällen einer der Preisträger beauftragt?

Banzer: Unsere Wettbewerbsauslobungen stießen auf erhebliche Resonanz. Teilweise haben sich über 2000 Planer um die Teilnahme beworben. In allen sechs Fällen haben wir die jeweils ersten Preisträger (bei einer Schule gab es zwei zweite Preisträger) mit der Durchführung der Planungen beauftragt. Das war möglich, weil in den Preisgerichtssitzungen intensiv diskutiert wurde und die Preise mit großer Mehrheit der Fach- und Sachpreisrichter vergeben wurden. Der durch die Sachpreisrichter vertretene Bauherr stand also von Anfang an hinter dem Ergebnis. Eine Beauftragung fiel nicht schwer, weil die Entwürfe der ersten Preise herausragende Arbeiten waren. Wir sind der Auffassung, dass bei einem Wettbewerb dem Besten die Chance zur Umsetzung der Arbeit gebührt.

Wie sieht es mit zukünftigen Schulprojekten und anderen Bauaufgaben der öffentlichen Hand im Hochtaunuskreis aus? Bei drei bis vier Schulprojekten sind weitere Wettbewerbe bereits beschlossen und sollen noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

Banzer: Ich kann nur für den Hochtaunuskreis sprechen. Unsere positiven Erfahrungen und Ergebnisse sind durchaus Anregungen für andere Städte und Gemeinden mal wieder einen Wettbewerb auszuprobieren, zumal immer ein Repräsentant der jeweiligen Stadt in der wir einen Schulwettbewerb abgehalten haben mit in dem Preisgericht saß. Selbstverständlich gibt es das Instrument des Wettbewerbs schon lange. Wir haben dieses Verfahren ja nicht erfunden. Es ist eine Frage der Akzeptanz. Wir haben gegenwärtig bis zu 18 Projekte bei denen es möglicherweise zu einem Architektenwettbewerb kommt. Möglicherweise sage ich deshalb, weil wir nicht jedes dieser 18 Bauwerke dieses Jahr beginnen werden. Wir überprüfen unsere Bedarfsplanung jedes Jahr aufs Neue. Aber wenn sie alle kommen, dann alle als Architektenwettbewerbe.

In den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW 1995) ist der Zweck und das Ziel eines Wettbewerbs klar umrissen, nämlich " für die gestellte Aufgabe durch alternative Vorschläge gute Lösungen zu entwickeln, die den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Umwelt in gleicher Weise gerecht werden..." ; es sind also Verfahren zur Optimierung von Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit. Entspricht das Ihren Erfahrungen mit Architekturwettbewerben?

Banzer: Ich kann das durchaus bejahen. Nimmt man zum Beispiel das äußerst komplexe Vorhaben der Erweiterung der Grundschule in Obereschbach, so lässt sich durchaus fragen, ob das gute Ergebnis hinsichtlich Gestaltung und Qualität, aber auch hinsichtlich der Kosten ohne Wettbewerb hätte erreicht werden können. Wie ich vorher schon sagte, hängt unserer Erfahrung nach letztendlich viel von dem Preisgericht ab, einschließlich der Vorprüfung und denjenigen, die die entsprechenden Kriterien aufstellen. Es ist aber nicht so, dass alles automatisch läuft nur weil ein Wettbewerb veranstaltet wird. Ich wiederhole es noch einmal: Der Erfolg eines Wettbewerbs beruht auf einer kompetenten Begleitung.

Sehen Sie neben der Qualität der Planung noch weitere Vorteile in der Durchführung von Architekturwettbewerben für Bauaufgaben der öffentlichen Hand?

Banzer: Die Akzeptanz unter den Bürgern halte ich für entscheidend. Für uns in der Politik ist es wichtig, dass eine solche Aufgabe, eine solche Entscheidung nicht mit subjektiven Verdachtsmomenten verbunden ist. Man traut einem Politiker ja immer zu etwas böses zu tun. Wer sich mit Wettbewerben beschäftigt weiß um die Transparenz des Verfahrens und dass es da ordentlich zugeht. Es ist ein Instrument, das nicht leicht zu missbrauchen ist. Das ist einem Politiker sehr viel wert. Zugleich eröffnet der Wettbewerb die Möglichkeit, verschiedene Interessen einzubinden. Nicht zu unterschätzen ist auch die schöne Öffentlichkeitswirkung, die sich durch einen Architekturwettbewerb erzielen lässt. Die Ausstellungen der Wettbewerbsarbeiten beispielsweise werden immer gerne von der interessierten Öffentlichkeit besucht. Der mit ihnen verbundene öffentliche Diskurs ist nun mal nötig für öffentliche Bauten. Der Bürger will schließlich wissen, für was sein Geld ausgegeben wird.

Würden Sie anderen Landkreisen und Kommunen Architekturwettbewerbe empfehlen?

Grundsätzlich ja, sofern klar ist, dass ein Architekturwettbewerb eine kompetente Begleitung im Vorfeld, während der Auslobung und im Nachhinein braucht. Wenn das berücksichtigt ist, denke ich, ist der Wettbewerb eine überlegene Methode.

Herr Banzer, ich danke Ihnen für dieses Gespräch.

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