Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Öffentlichkeitsarbeit für Architekten

Tue Gutes und rede darüber

Verbessern Sie durch gezielte Maßnahmen die öffentliche Wahrnehmung Ihrer Leistung als Architekt oder Stadtplaner.

Wir bieten Ihnen eine Reihe von unterstützenden Leistungen für die optimale Präsentation der Leistungsfähigkeit Ihres Büros:

Natürlich haben wir auch Informationen für Sie, welche rechtlichen Aspekte bei der PR-Abeit für Ihr Büro zu beachten sind:

Informationspflichten

Im Geschäftsverkehr unterliegen Architekten einer Reihe von Informationspflichten, die im Einzelnen in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, dem Telemediengesetz, im Handelsgesetzbuch und den Spezialvorschriften im GmbH- und Aktiengesetz festgelegt sind. Mehr Informationen zu Ihren Informationspflichten in der Geschäftskorrespondenz, in Bezug auf Ihren Internetauftritt und auf Ihre Büroräume finden Sie hier:
Informationspflichten im Geschäftsverkehr

Wer schreibt, der bleibt

Foto © Kristina Schäfer, Mainz

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