Berufsausübung / Mitgliedschaft
Schleswig-Holstein
Vereinfachtes Verfahren. Bestätigung der zuständigen Länderkammer,. dass Löschung erfolgt oder beantragt ist wegen Wechsel des Wohnsitzes oder der Niederlassung. Bei Doppelmitgliedschaft erfolgt kein vereinfachtes Verfahren. Unterlagen werden bei den anderen Länderkammern nicht angefordert.
- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
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