Berufsausübung / Mitgliedschaft
Saarlande
Vereinfachtes Verfahren bei Löschung in anderen Kammern. Bei angestrebter Doppelmitgliedschaft erfolgt kein vereinfachtes Verfahren. Unterlagen werden in der anderen Länderkammer angefordert. Erforderlich ist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und der aktuelle Lebenslauf.
- Architektenkammer des Saarlandes
Neumarkt 11
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 - 9 54 41-0
Telefax: 0681 - 9 54 41-11
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www.aksaarland.de
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