Berufsausübung / Mitgliedschaft
Brandenburg
Vereinfachtes Verfahren, wenn die Löschung nicht mehr als ein Jahr zurückliegt oder die Mitgliedschaft in der anderen Länderkammer noch besteht, erfolgt keine erneute Prüfung. Löschungsbescheinigung oder aktuelle Mitgliedsbescheinigung der anderen Länderkammer muss vorgelegt werden.
- Brandenburgische Architektenkammer
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14467 Potsdam
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