Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Berufsausübung / Mitgliedschaft

Fragen zu den Leistungen des Versorgungswerks

Besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen?
Nein. Da für die Finanzierung dieser Maßnahmen die Gesamtheit der Mitglieder aufkommt, beteiligt sich das Versorgungswerk nur in medizinisch besonders begründeten Fällen an Rehabilitationsmaßnahmen. Für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel die Träger der Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung) zuständig.

Übernimmt das Versorgungswerk Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Nein. AHB-Maßnahmen sind medizinische Leistungen zur Rehabilitation, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließen. Grundsätzlich handelt es sich bei AHB-Maßnahmen um Krankenversicherungsleistungen.

Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk?

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Witwenrente/Witwerrente
  • Waisenrente
  • Zuschüsse zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit

Muss für den Anspruch auf Leistungen des Versorgungswerks wie in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit erfüllt sein?
Nein. Das Versorgungswerk zahlt die Versorgungsleistungen ohne jede Mindestversicherungszeit, also auch dann, wenn der Versorgungsfall – z.B. durch einen Verkehrsunfall- bereits kurz nach Beginn der Mitgliedschaft eingetreten ist. Voraussetzung ist lediglich, dass vor Eintritt des Versorgungsfalls mindestens ein monatlicher Beitrag gezahlt wurde.

Wegen gesundheitlicher Probleme benötige ich an meinem Arbeitsplatz einen orthopädischen Stuhl. Werden die Kosten dafür vom Versorgungswerk übernommen?
Nein. Leistungen für eine medizinisch betonte Arbeitsplatzausrichtung sind satzungsgemäß nicht vorgesehen. Als Kostenträger sind hierfür möglicherweise die Sozialversicherungsträger (u. a. gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkasse), zu denen die berufsständischen Versorgungswerke nicht zählen, zuständig.

Ich bin Bezieher einer Altersrente. Bekomme ich eine medizinische Leistung zur Rehabilitation vom Versorgungswerk?
Nein. Wird eine Altersrente bezogen, so werden vom Versorgungswerk keine Leistungen mehr zur Rehabilitation erbracht.

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