Architektur macht Schule
Revitalisierung Völklinger Hütte
Egon Marx, 1989
Das Besondere Städtebaurecht ist dazu bestens geeignet. Der gesetzliche Zwang zur Erörterung hat zum Dialog mit den Vertretern der Völklinger Hütte geführt. Mit den herkömmlichen Instrumenten der städtebaulichen Planung ist dem Problem auch nicht beizukommen. Hintereinander geschaltete Planungsprozesse, wobei immer ein Planungsschritt auf dem anderen aufbaut, sind hier ungeeignet. Die Planungsschritte müssen nebeneinander, gut abgestimmt und in größtmöglicher Breite ablaufen. In Völklingen war dies möglich. Neue Planungsmethoden mussten entwickelt werden. Altlastenerfassung, Energiekonzepte, ein städtebaulicher Rahmenplan, konstruktive Untersuchungen von vorhandenen Gebäuden und Anlagen, insbesondere unter dem Aspekt des Denkmalschutzes, sind Planungsschritte, die jeder für sich einer eigenen Organisation bedarf. Dies ist in einer Stadt wie Völklingen mit 43 000 Einwohnern nicht vorhanden und wäre auch aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zu schaffen. Hier bedarf es anderer Organisationsformen und anderer Methoden. Die Stadt hat für jedes Arbeitsfeld Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen die Behörden des Landes, die Industrie, die Beteiligten und Sachverständige vertreten sind. Die Bearbeitung der Projekte wurde an Firmen, Büros und Labors vergeben und in den Arbeitsgruppen koordiniert. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in den einzelnen Arbeitsgruppen untereinander ausgetauscht und so ein integrierter Planungsprozess bewirkt, der die Bearbeitung einzelner Aufgaben nebeneinander erlaubte.“
____________________________________________________________
Egon Marx: Revitalisierung Völklinger Hütte. In: Bauwelt 48/89, S. 2290
Architektensuche
Finden Sie für Ihr Bauvorhaben |
