Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Leistungen Ihres Architekten

Nachweisberechtigte nach der Hessischen Bauordnung HBO

Seit dem 1.10.2002 müssen bautechnische Nachweise für Wärme- und Schallschutz, vorbeugenden Brandschutz und Standsicherheit von sogenannten Nachweisberechtigten erstellt werden.

Wann muss nach § 59 bzw. § 73 HBO ein Nachweisberechtigter tätig werden?

1. Wärmeschutz und Schallschutz:
Wärmeschutztechnische und schallschutztechnische Nachweise sind allgemein, d. h. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie für Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 8 HBO erforderlich.

2. Vorbeugender Brandschutz:
Im vorbeugenden Brandschutz muss ein Nachweisberechtigter nur für die Gebäudeklasse 4 tätig werden. Für Gebäudeklasse 5 wird ein Prüfsachverständiger nach HBO benötigt. Bei Sonderbauten findet hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes weiterhin eine bauaufsichtliche Prüfung statt.

3. Standsicherheit:
Bei der Standsicherheit ergeben sich die Befugnisse des Nachweisberechtigten als Umkehrschluss aus einem Kriterienkatalog, der als Anlage zu § 2 Abs. 3 der Nachweisberechtigtenverordnung beigefügt ist. Zu diesem Kriterienkatalog wurden von dem zuständigen Ministerium Mitte August 2003 weitere Erläuterungen herausgegeben, die Sie auch auf unserer Homepage finden können. Der Nachweisberechtigte darf Nachweise danach z. B. nicht erstellen, wenn die Baugrundverhältnisse nicht eindeutig sind und keine übliche Flachgründung nach DIN 1054 erlauben. In den anderen Fällen - ausgenommen Sonderbauten - müssen die Prüfsachverständigen für Standsicherheit nach HBO tätig werden. Für Sonderbauten bleibt es bei der bauaufsichtlichen Prüfung (siehe auch Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung HPPVO).

Sie suchen einen Nachweisberechtigten?

Hier finden Sie die Listen der von der Architekten- und Stadtplanerkammer sowie der Ingenieurkammer Hessen geführten Nachweisberechtigten nach HBO:

  • Liste der bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen eingetragenen Nachweisberechtigten
    Gesamtliste
    selektive Suche

  • Liste der bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen gemäß §§ 59, 49 Abs. 6, Satz 1 HBO eingetragenen Nachweisberechtigten, die bei ihrer Tätigkeit auf Gebäude nach § 49 Abs. 6, Satz 1 HBO beschränkt sind:
    eingeschränkte Liste

Architektensuche

Finden Sie für Ihr Bauvorhaben
das passende Architekturbüro.

Zur Suche