Leistungen Ihres Architekten
Energieberater
Der Gesetzgeber schreibt für den Umbau, die Umnutzung, die Erweiterung oder den Verkauf älterer Häuser bestimmte Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Erneuern Sie beispielsweise mehr als 20 Prozent der Fenster oder des Fassadenputzes Ihres Altbaus, legt die Energieeinsparverordnung (EnEV) einen dann gültigen maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten fest. Dieser darf an den entsprechenden Bauteilen nicht überschritten werden.
Da solche Sanierungen oder auch Umbauten komplexe Anforderungen an die Planung und Durchführung stellen, sollte am besten ein Fachmann, beispielsweise ein Architekt, der auch als Energieberater tätig ist, Ihr Projekt begleiten. Dessen Bestandsanalyse deckt mögliche energetische Schwachpunkte des Gebäudes und der Heizungsanlage auf und bewahrt Sie vor späteren Überraschungen. Für diese so genannte Energieberatung vor Ort können Sie als Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA einen Beratungszuschuss beantragen.
Architekten, die auch als Energieberater tätig sind, unterstützen Sie bei der Auswahl der Sanierungsmaßnahmen und der Beantragung von Fördermitteln. Sie sind somit Ihre kompetenten Partner, wenn Sie ein Gesamtkonzept für die Zukunft Ihres Hauses suchen. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen bieten die Internetseiten der KfW www.kfw.de und des BAFA www.bafa.de.
Sie suchen einen Energieberater?
Hier können Sie in der Liste derjenigen Personen, die den Zertifikatslehrgang Energetische Gebäudesanierung bei der Akademie der AKH erfolgreich absolviert, und die abschließende Prüfung bestanden haben, nach einem Energieberater in Ihrer Nähe suchen.
Absolventen anderer Ausbilder werden in dieser Liste nicht geführt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es auch entsprechende Listen anderer Lehrgangsträger und Organisationen gibt. Insbesondere verweisen wir in diesem Zusammenhang auf folgende Listen:
Vor-Ort-Beratung des BAFA
Energieberatung der Verbraucherzentralen
Informationsportal zu EnEG und EnEV
Umfassende Informationen zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und zur Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält ein neuer Internetauftritt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Unter www.bbsr-energieeinsparung.de können Interessierte Rechtsvorschriften, die offiziellen Auslegungen der EnEV und weitere Informationen zum ergänzenden Recht der Bundesländer abrufen.
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