Architekten- und Stadtplankammer Hessen

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Planen Sie erneuerbare Energien ein

Wenn Sie heute ein Haus bauen, schaffen Sie für Jahrzehnte Fakten. Das betrifft vor allem den zukünftigen Energieverbrauch Ihres Hauses und die für Sie damit verbundenen Kosten. Doch nicht nur Sie als Bauherr achten auf die energetische Qualität Ihres Neubaus. Auch der Gesetzgeber verpflichtet Sie zum Energiesparen. Zu den wichtigsten Vorschriften, die Sie und Ihr Architekt bei Ihrem Bauvor­haben beachten müssen, gehören die Energieeinsparverordnung EnEV 2009, der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, kurz Wärmegesetz genannt.

Die aktuelle Energieeinsparverordnung, gültig seit 2009, definiert verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energieverbrauch von Gebäuden. Ihr Ziel ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser um etwa 30 Prozent im Vergleich zur vorher geltenden EnEV 2007 zu senken. Die EnEV 2009 schreibt zudem den Energieausweis für Neubauten vor. Für diese ist der sogenannte Bedarfsausweis Pflicht, der den Energiebedarf des Hauses dokumentiert. Grundlage für die Bedarfsberechnung ist die technische Analyse der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage – und nicht der individuelle Energieverbrauch der Bewohner. Da die Angaben zum Energieverbrauch in Kilo­wattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/m²a) für Laien eher weniger aufschlussreich sind, ist der Wert außerdem auf einer Farbskala von grün bis rot eingetragen. So erkennen Sie als Hausbesitzer auf einen Blick, wie Ihr Haus energetisch einzuschätzen ist. Der Ausweis listet auch die bautechnischen Details zur Gebäudehülle und zum Lüftungskonzept auf. Zusätzlich kann der Aussteller, in der Regel der Architekt, den CO2-Verbrauch Ihres Hauses mit angeben.

Auch das seit 2009 geltende sogenannte Wärmegesetz stellt Forderungen an Neubauten und schreibt Ihnen die teilweise Nutzung von erneuerbaren Energien für Heizung, Warmwasser und Kühlung verbindlich vor. Das Wärmegesetz erkennt dabei mehrere regenerative Energien – wie Solarenergie, Biomasse, Erdwärme und Umweltwärme – an, die jeweils einen bestimmten Anteil der in Ihrem Gebäude benötigten Wärme liefern müssen. Entscheiden Sie sich beispielsweise für Solarenergie, muss diese mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs Ihres Hauses decken. Nutzen Sie dagegen Biomasse, Erd- oder Umweltwärme als Energieträger zum Heizen Ihrer Räume, so müssen Sie wenigstens die Hälfte des Wärmeenergiebedarfs damit bestreiten. Sollten Sie nicht auf erneuer­bare Energien setzen können, ermöglichen die Vorschriften es aber auch, alternativ dazu die Energieeffizienz Ihres Hauses zu erhöhen. Zu den Ersatzmaßnahmen zählen beispielsweise eine besser gedämmte Gebäudehülle oder eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Dabei müssen Sie die Anforderungen der geltenden Energie-Einsparverordnung EnEV noch einmal um 15 Prozent unterschreiten. 

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie alle Vorschriften einhalten und gleichzeitig Ihre Gestaltungs­wünsche berücksichtigt werden, setzen Sie beim Hausbau auf die fachmännische Unterstützung durch einen Architekten. Dieser achtet bei der Planung und der Ausführung darauf, dass Ihr Haus die Vor­gaben des Gesetzgebers erfüllt und geringe Folgekosten verursacht. Ihr Architekt berücksichtigt dafür Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam. Das Ergebnis seiner Arbeit lohnt sich mehrfach Sie: Ein geringer Energiebedarf schont Ihren Geldbeutel und die Umwelt, das Wohlgefühl für Sie als Bewohner erhöht sich und auch der Wert Ihres Hauses bei einem eventuellen späteren Verkauf wird positiv beeinflusst.

 

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