Pflichtfortbildung
Die Fortbildungsordnung
Seit dem 1. Juli 2003 führen wir für jedes aktive Mitglied der AKH ein Fortbildungskonto. Dies erfolgt auf der Grundlage der Fortbildungsverpflichtung, wie sie im Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz verankert und in der Fortbildungsordnung im Detail festgelegt ist. Zuletzt wurde die Fortbildungsordnung im Dezember 2009 novelliert.
Die novellierte Fortbildungsordnung wurde von der Aufsichtsbehörde der AKH, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, am 30. Dezember 2009 genehmigt, am 18. Januar 2010 im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekanntgemacht und ist am 1. Februar 2010 in Kraft getreten und gilt damit rückwirkend für den Fortbildungszeitraum beginnend ab dem 1. Juli 2008.
Fortbildungsordnung (pdf)
Ihr Fortbildungskonto
In unserem geschützten Mitgliederbereich können Sie jederzeit Ihr Fortbildungskonto einsehen und z. B. Ihren Punktestand überprüfen:
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Ihr Fortbildungskonto ist:
Monika Pierenkemper
Tel.: 0611-17 38-58
Fax: 0611-17 38-48
pierenkemper(at)akh.de
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